Senator Dr. Ulrich Nußbaum diskutiert über künftige Finanzarchitektur in Deutschland

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Bei der Neuordnung des Finanzgefüges in der Bundesrepublik Deutschland zum Jahr 2020 muss zwingend das Problem der Altschulden der Länder in den Blick genommen werden. Das betonte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum im Rahmen einer Podiumsdiskussion des Instituts für Steuern und Finanzen (IFSt) zur Zukunft der Finanzordnung im Bundesstaat am 6. Juni 2013 in Berlin.

Finanzströme insgesamt in den Fokus nehmen

Allein über den Länderfinanzausgleich zu diskutieren, sei nicht zielführend. „Der Länderfinanzausgleich umfasst weniger als 3 Prozent der Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden. Grundlage für eine Diskussion über das künftige Finanzgefüge müssen alle Finanzströme zwischen Bund und Ländern sein“, sagte Nußbaum. Bei Beratungen über die Zukunft der Finanzverfassung müsse darüber sowohl über die künftigen Verteilungsmechanismen als auch über die Kompetenzverteilung zwischen den staatlichen Ebenen gesprochen werden. Dabei gelte es auch, die Entwicklungen auf der europäischen Ebene im Blick zu halten.

Nußbaum kritisierte die Klage der Länder Hessen und Bayern gegen die geltenden Regeln des Länderfinanzausgleich: „Der Länderfinanzausgleich wurde von allen Ländern einvernehmlich bis 2019 beschlossen. Es gibt also gar keinen Grund dafür, jetzt gegen diese einvernehmliche Regelung zu klagen.“

“Wir werden weiter konsolidieren”

Als wichtigste Aufgabe für die nahe Zukunft bezeichnete Nußbaum die weitere Sanierung des Landeshaushalts: „Wir werden weiter konsolidieren, auch damit wir auf Augenhöhe über die anstehenden Reformen verhandeln können.“

Die Podiumsdiskussion fand im Rahmen der IFSt-Jahrestagung statt und stand unter dem Titel „Umverteilung durch den Länderfinanzausgleich, Schuldenbremse und Steuerpolitik: Die Herausforderungen der anstehenden Föderalismusreform III“. Unter Moderation von Prof. Johanna Hey (Uni Köln) diskutierten neben Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum Karoline Linnert (Finanzsenatorin Bremen), Wolfgang Greilich, MdL (Hessen), Dr. Hans Bernhard Beus (Staatssekretär BMF) und Berthold Wenning (BDI) über das künftige Finanzgefüge in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Jahr 2020 stellt eine tief greifende Zäsur in der Finanzarchitektur der Bundesrepublik Deutschland dar: Die aktuellen Regeln des Länderfinanzsausgleichs gelten bis zum Jahr 2019, im selben Jahr erhalten Berlin und die neuen Länder letztmals Mittel aus dem sogenannten Solidarpakt, und im Jahr 2020 greift erstmals die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für die Länder.