Die Verfasser:innen der Arbeit schlagen eine zeitgemäße Umsetzung zur Interpretation der aus der Geschichte des Ortes bekannten Bilder vor. Hier antworten sie mit einer klaren, starken, zurückgenommenen Architektursprache, die die Jury allerdings nicht umfänglich überzeugt.
Der Baustein A5 setzt sich nicht ausreichend genug aus 2 Baukörpern zusammen, gleichwohl die komplementäre Farbigkeit des Putzes und die Ausformulierung der ein- bzw. zweigeschossigen Sockelzone dies versucht. Die Fensteraufteilung ist zu schematisch, gleichförmig und birgt dadurch das Risiko der Eintönigkeit. Die Ausformulierung der Kolonnaden und die Proportionierung der Wohnfassaden sind wiederum angemessen.
Der Übergang der zweigeschossigen Gebäudekolonnade zur umlaufenden Kolonnade am Stadtplatz ist im Modell leider nicht ablesbar, auch die zeichnerische Darstellung kann die Jury im Detail nicht überzeugen.
Der Kopfbereich des einen Gebäudeteils zum Parochialplatz formuliert einen kleinen Giebel aus. Die dadurch geschaffene Mittelaxialität dieser Stelle im OG findet im Sockel keine Entsprechung und keinen stadträumlichen Abschluss. Ergänzend ist die Diskussion zur Weiterführung des Walmdachs an ebensolchem Punkt über die Fuge hinaus kontrovers und uneindeutig.
Die Eingangsgeste zum Stadtplatz mit den geraden zweigeschossigen Stützen ist nachvollziehbar, wirkt allerdings sehr schwer und lässt eine gewisse Eleganz vermissen. Der Übergang von Kolonnade zur Stadtarkade bleibt im Modell unbeantwortet und auch in der zeichnerischen Umsetzung kann das Detail nicht vollumfänglich überzeugen.
Im GR A05 wird die Lage des Einganges kritisch gewertet, ebenso wie die der Einteilung von Gewebe und Büroflächen, die Wendeltreppe an der prominentesten Stelle ist ungeschickt.
Während die Wohnungsgrundrisse klar strukturiert sind, ist die Genehmigungsfähigkeit der langen Korridore in OGs bezogen auf den Brandschutz und die Qualität fraglich.
Das Haus B14 zeigt sich in seiner Erscheinung deutlich als Geschäftshaus und bildet ein Gewerbe im Erdgeschoss gut ab. Die abgeschnittene gläserne Ecke wird kontrovers gesehen. Das Treppenhaus an der Brandwand wird geschickt über einen Rücksprung in den Hof integriert.
Die Teilbarkeit in Zellenbüros und flexiblere Großraumstrukturen ist gewährleistet. Der Fensterflächenanteil zum MM ist sehr hoch und wird im Sinne sommerlichen Wärmeschutzes kritisch diskutiert.
Die Dachform und Materialität sind angemessen, die Gauben bringen Unruhe aber auch Charakter.
Die Bausteine B8 und B12 sind als klar strukturierte in 3 Zonen gegliederte Häuser abzulesen. Sie unterscheiden sich nicht in der Sockelzone, während sich Dach und Rumpf differenziert ausformulieren:
• B12 zeigt nach außen seine innere Grundrissorganisation, (zweigeschossiger Raum) und erhält 4 Gauben
• B8 hat eine große Gaube und ansonsten gleichmäßig eingeteilte Fenster
Die Grundrisse mit hoher Aufenthaltsqualität in B12 mit 4 WE sind jeweils durchgesteckt, ebenso die 3 WE in B8. Die Rückfassaden sind ruhig und ausgewogen.
Insgesamt zeigt sich ein Beitrag, der schlüssig mit nachhaltigen Materialien arbeitet und durch materialgerechte Konstruktion einen guten Beitrag zu einfachen Bauen darstellt. Eine geringe Flächeneffizienz sowie fehlende Höhen zur Unterbringung notwendiger technischer Anlagen überzeugen das Preisgericht nicht.
Die Jury würdigt den Impuls der Interpretation am stadthistorisch bedeutenden Ort, der gleichzeitig eine eigene Sprache sucht. Jedoch überzeugt der insgesamt gewählte Ausdruck und die Zurückhaltung in der Ausformulierung nicht vollumfänglich.
Hinweise der Sachverständigen:
Der Beitrag zeigt im Vergleich des Teilnehmendenfeldes eine geringe Nutzflächeneffizienz sowie eine Überschreitung des Auslobung genannten Kostenrahmen auf. Gründe dafür liege in der Fassadengestaltung mit der Faltung in Haus B14, der Fassadentiefe (Sturz, Laibung) sowie der Materialwahl für die Fenster (Holz-Alu).
Die Wirtschaftlichkeit der BSH-Decken (A5/B12) und Kappendecken (B8) sowie deren Spannrichtung und -weiten sind zu prüfen.
Das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen (Hafen-City-Fenster) oder Alternativlösungen sollten aus wirtschaftlichen Gründen untersucht werden.
Die ausreichende Belichtung in den Häusern A5 und B12 ist zu prüfen.
Die Adressbildung für die Wohnungen in Haus A5 ist zu prüfen (Jüdenstraße statt Parochialgasse). Die Anzahl der Wohneinheiten pro Flur in A5 ist zu prüfen hinsichtlich Anforderungen an den Brandschutz.
Die innenliegende Terrasse in Haus B8 ist zu prüfen.