Die Verfasser formulieren die Leitidee: „Wohnen und Arbeiten am Bürgerpark“. Drei Blöcke, den einzelnen Funktionen zugeordnet, gliedern den Raum und zeigen sich im gleichen Maß zum Spreeufer. Die Leitidee des Entwurfes ist es, das Alltagsleben und das parlamentarische Leben räumlich zu vermitteln.
Durch die Setzung der Baufelder wird ein großzügiger, begrünter Platz – der sogenannte Bürgergarten – südlich des Stadtbahnbogens gebildet. Er dient als Nachbarschaftsplatz, seine Proportion und die ihn umschließenden Fassaden sind räumlich schlüssig. Die räumliche Zuordnung zum Wohnen ist überzeugend. Jedoch wird die Aufenthaltsqualität, die der Raum zunächst ausstrahlt, an diesem dann doch Lärm belasteten Ort in Frage gestellt.
Die Nutzungsverteilung erfolgt durch eine klare Zuordnung der Baukörper. Jedes Baufeld hat seine gleichberechtigte Fassade zur Spree.
Die Nutzung des Bundestags ist im Westen zur benachbarten Bundestagsnutzung organisiert. Der Sitzungssaal, angrenzend an das Bestandsgebäude Schiffbauerdamm 19, bildet im Südwesten den öffentlichkeitswirksamen Auftakt des Gebäudes. Das Bauvolumen der Bundestagsnutzung differenziert sich in seiner Höhenentwicklung und gliedert so den ansonsten sehr langen Straßenraum. Die Anordnung von Büroräumen erscheint – bis auf die nördliche Spitze des Volumens – strukturell gut organisiert.
Der Entwurf besticht durch den sehr gut proportionierten Wohnblock. Hier sind vielfältige Wohnformen, im besten Sinne allgemeingültige Grundrisse und Erschließungen denkbar. Die Gliederung zwischen attraktiven Stadt- und Straßenräumen nach außen und einem ruhigen Innenhof ist einfach aber schlüssig.
Die Nutzung von Ver.di ist im Osten des Plangebiets angeordnet. Auch die Nutzer von Ver.di partizipieren von der Lage an der Spree, als auch vom Platz am Bahnviadukt.
Vorgesehen ist, die unterschiedlichen Nutzungen durch eine durchgängige Aktivierung der Erdgeschosszone miteinander zu verknüpfen.
Die Nutzung der Stadtbahnbögen ist plausibel dargestellt und wird den Platz beleben, wenn auch das Thema Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Der Entwurf gibt eine konsequente Antwort auf die die komplexen Fragen der Auslobung. Die städtebauliche Setzung ist folgerichtig und formuliert zur Spree eine urbane klare Front. Ob der Bürgerpark allerdings bei der vorhandenen Lärmbelastung die ihm zugewiesenen Qualitäten erfüllen kann bleibt fraglich.