Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) wird aus der Einwohnermelderegisterstatistik übernommen. Deren Ziel ist die Bereitstellung von Auswertungen der melderechtlich registrierten EW am Ort der Hauptwohnung. Sie ermöglicht den Nachweis kleinräumiger demographischer Daten. Der Nutzungsschwerpunkt liegt damit – im Unterschied zur amtlichen Bevölkerungsfortschreibung – bei den EW-Daten für speziell abgegrenzte Planungsregionen.
Aufgrund der eigentlichen Zweckbestimmung des Einwohnermelderegisters, die nicht primär auf statistische Belange ausgerichtet ist, gibt es Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Einwohnerregisterstatistik und denen der Statistik der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung.
Die Einwohnermelderegisterstatistik beruht auf Angaben des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), von dem das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg einen Statistikabzug des Einwohnerregisters erhält. Der Abzug enthält einen anonymisierten und verkürzten Datensatz zu jedem am Stichtag melderechtlich registrierten EW.
Als Verwaltungsregister kann das Melderegister die Genauigkeitsanforderungen der Statistik nicht in vollem Umfang erfüllen. So enthält der Stichtagsabzug z. B. durch Umzug oder Geburten/Sterbefälle bedingte Karteileichen und Fehlbestände. Unvermeidbar sind auch Karteileichen, die durch Wegzug ins Ausland entstehen, da keine Rückmeldung über die Anmeldung im Ausland erfolgt. Der Zensus 2022 hat gezeigt, dass das Berliner Melderegister insgesamt um ca. 3 Prozent überzeichnet ist. Insbesondere (vermutlich ausgewanderte und nicht abgemeldete) Ausländer wurden als Karteileichen geführt.