Kiezfonds 2024

Förderfähige Regionen in Reinickendorf für den Kiezfond 2024

Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegener (CDU) ruft auch in diesem Jahr dazu auf, Ideen und Projekte für den Kiezfonds 2024 einzureichen. Die Bezirksverordneten haben am 14.02.2024 dafür die drei Reinickendorfer Quartiere Reinickendorf Ost, Reinickendorf West und Märkisches Viertel ausgewählt.

Mit Hilfe des Kiezfonds soll ehrenamtliches Engagement gestärkt und der Zusammenhalt in den Kiezen gefördert werden. Bürger:innen, Bewohnergruppen, lokale Initiativen und gemeinnützige Vereine können damit eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung kreativer, gemeinnütziger Projektideen, Aktionen und Veranstaltungen im Bezirk erhalten, die den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken oder das Wohnumfeld qualitativ verbessern. Der Kiezfonds fördert Projekte, die im Interesse eines gemeinschaftlichen Miteinanders im Kiez stehen und die beispielsweise auf die Förderung der Umwelt, des Ehrenamtes, der Teilhabe oder Bewegung im Kiez abzielen. Das Ziel ist es, die eigenständige Verwirklichung kleiner Projekte und Aktionen in den Kiezen zu fördern.

Neben der Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist für lebenswerte Kieze auch der Erhalt der Natur von besonderer Bedeutung. Insgesamt stehen 40.000,- Euro bereit. Davon sind 10.000,- Euro reserviert, um Umweltschutzprojekte gezielt zu fördern. Nicht für Umweltprojekte ausgegebene Mittel werden den übrigen Anträgen zur Verfügung gestellt.

Die Mittel für die lokalen sozialen Projekte und lokalen Umweltschutzprojekte sollen im Einzelfall eine Größe von mindestens 500,- Euro und höchstens 2.000,- Euro umfassen und müssen noch in diesem Jahr verausgabt werden. Ausgaben aus dem Kiezfonds dürfen erst nach Zusage durch den Bezirk vorgenommen werden. Doppelförderungen mit anderen Fördermitteln, z.B. aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt oder dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere (früher Aktive Zentren) sind nicht zulässig.

Der Kiezfonds wurde im Jahr 2014 ins Leben gerufen und beinhaltet die Vergabe von bis zu 40.000,- € an engagierte Bürger:innen zur Realisierung von Projekten zum Wohle der Allgemeinheit. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte in 2022 keine Vergabe und in 2023 eine hausinterne Vergabe zur Realisierung der Instandsetzung verschiedener Spielgeräte auf Schulhöfen. Die Entscheidung über die Vergabe der Projektmittel an die Antragsteller:innen von bis zu 2.000,- € je Projektvorschlag wird eine Jury – bestehend aus der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), der Bezirksbürgermeisterin sowie Vertreter:innen der BVV-Fraktionen – treffen.

Die gewünschten Projekte können per E-Mail an spk@reinickendorf.berlin.de mit einer kurzen Erläuterung sowie Angaben zu Kontaktpersonen bis zum 30.04.2024 in schriftlicher Form eingereicht werden (siehe Projektantrag am Ende der Seite). Je Institution, Verein oder lokaler Gruppierung darf nur ein Projektantrag gestellt werden.

Folgendes Verfahren ist nach Einreichung der Projektvorschläge vorgesehen:

Die o.g. Jury entscheidet über die Zulässigkeit und Begründetheit des Projektantrages. Übersteigen die beantragten Mittel die Höhe des Kiezfonds, muss die Jury eine Auswahl der Projekte vornehmen.

Nach Entscheidung der Jury werden die Bewerber:innen über die Auswahl ihrer Projekte informiert. Die Mittel für die ausgewählten Kiezfondsprojekte werden im Rahmen einer Zuwendung ausgereicht.

Hinweise für den Antrag auf Zuwendung:

Die ausgewählten Bewerber:innen stellen für ihre Projekte einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung. Hierfür wird ein entsprechender Vordruck ausgehändigt. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen:

  • Antragsteller:in, rechtsgeschäftliche Vertretung (Nachweis wie z.B. Auszug aus dem Vereinsregister ist einzureichen)
  • Beschreibung des Vorhabens und der Ziele
  • Finanzierungsplan
  • Angaben über Beteiligung Dritter
  • Berechtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15 Umsatzsteuergesetz
  • Einwilligung in die Veröffentlichung der Angaben zur Herstellung der Transparenz bzw. schriftliche Begründung bei Ablehnung
  • Registrierungsnummer von der Senatsverwaltung für Finanzen
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist
  • Erklärung darüber, dass dem/der Antragsteller:in bekannt ist, dass die im Antrag getroffenen Angaben als subventionserhebliche Tatsache bezeichnet werden und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bekannt ist.

Für die Bewilligung der Zuwendung sind folgende Angaben in der Transparenzdatenbank Voraussetzung:

  • Bei gemeinnützigen juristischen Personen: Anschrift, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger:innen.
  • Bei nicht gemeinnützigen juristischen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Anschrift, Sitz, Rechtsform, Entscheidungsträger:innen.

Nach Prüfung des Antrages erhält der/die Antragsteller:in einen Zuwendungsbescheid. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit den Projekten begonnen werden bzw. dürfen finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Maßnahme eingegangen werden, d.h. vorher dürfen die einzelnen Projekte weder gestartet noch finanzielle Verpflichtungen im Rahmen des Projekts eingegangen werden.

Bei Vereinen wird der Zuwendungsbetrag auf das Vereinskonto, bei natürlichen Personen oder anderen Organisationen auf das Konto des Antragstellers/der Antragsstellerin überwiesen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nachdem der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Die Bestandskraft tritt durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist oder dadurch ein, dass sich der Zuwendungsempfänger mit dem Inhalt des Bescheides ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

Die Auszahlung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und kann nach Eintritt der Bestandskraft zu einem vereinbarten Zahlungstermin oder auf Abruf erfolgen.

Die BVV erhält von dem Zuwendungsempfänger/der Zuwendungsempfängerin einen Hinweis, wann das Projekt gestartet wird. Gegebenenfalls macht sich die BVV vor Ort ein Bild über die Umsetzung der Zuwendung.

Nach Ablauf des Zeitraumes für die Durchführung des Projektes hat der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin einen Verwendungsnachweis – bestehend aus einem Sachbericht mit Fotos und einem zahlenmäßigen Nachweis
mit Rechnungsbelegen im Original und rechtskräftiger Unterschrift – einzureichen. Zum Nachweis der Bezahlung sind bei Barzahlungen Quittungen und bei Kartenzahlungen oder Überweisungen Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung beizulegen.

Der Zuwendungsgeber prüft anhand des Verwendungsnachweises die Verwendung der Zuwendung.

Die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind einzuhalten.

Anliegend erhalten Sie u.a. den Projektantrag, den Leitfaden zum Kiezfonds 2024 sowie das Logo des Kiezfonds, das in der Öffentlichkeitsarbeit und bei allen Druckerzeugnissen zu verwenden ist.

  • Projektantrag

    PDF-Dokument (194.1 kB)

  • Leitfaden

    PDF-Dokument (388.3 kB)

  • Logo Kiezfonds

    JPG-Dokument (26.8 kB)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

    PDF-Dokument (139.1 kB)

  • Karte der förderfähigen Regionen in Reinickendorf für den Kiezfonds 2024

    PDF-Dokument (5.0 MB)