Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz legt nicht nur die Berliner Klimaschutzziele fest, sondern macht der Berliner Verwaltung ehrgeizige Vorgaben, die bis zum Jahr 2030 zu einer CO2-neutralen Verwaltung führen sollen. Der seit 2019 bestehende Maßnahmenplan, der für alle Berliner Verwaltungseinheiten gilt, beinhaltet CO2-Minderungsmaßnahmen in folgenden Wirkungsbereichen:
- Organisation und Kommunikation
- Mobilität
- Energieverbrauch im Gebäude
- Beschaffung und Ressourcenverbrauch
Hierbei kommt es auf die Optimierung technischer Voraussetzungen in den Verwaltungsgebäuden ebenso an, wie auf die Motivation und Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung Reinickendorf, aktiv Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung umzusetzen.
- Projektlaufzeit: 2018-2030
- Daten und Fakten: Die Energieverbräuche des Bezirksamts Reinickendorf gehen schwankend jedoch tendenziell nach unten. Das Corona-Jahr 2020 weist eine sehr viel niedrigere Emissionsbilanz im Bereich Wärme und Mobilität auf, als 2021. Zudem können immer mehr Daten in die Bilanzierung mit einfließen, was die Datengüte verbessert, aber gleichzeitig zu höheren Emissionsergebnissen führen kann.
- Projektbeschreibung: Das Bezirksamt beteiligt sich am Berliner Projekt und stellt sukzessive Prozesse und Vorgänge um, um das Ziel der CO2-neutralen Verwaltung bis 2030 zu erreichen.
- Stand der Umsetzung: Die erreichten Maßnahmen werden im Folgenden detailliert beschrieben, jedoch steht der Bezirk noch vor den größten Herausforderungen: den Energieverbrauch im Gebäude weiter zu senken, die Umstellung des bezirklichen Fuhrparks rechtzeitig und mit verfügbaren Haushaltsmitteln umzusetzen sowie die Einführung der E-Akte zu vollziehen.
- Bewertung und Zielstellung nach Abschluss: Die CO2-Emissionen aus den Energieverbräuchen (Strom, Wärme, Mobilität) werden dokumentiert und geben Aufschluss über den Erfolg der Maßnahmen. Nicht alle Maßnahmen können bilanziert werden und stehen zudem auch unter Kostendruck.