CO2-neutrale Verwaltung: Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Bezirksamt Reinickendorf

Verwaltungsmitarbeiterin und Verwaltungsmitarbeiter nutzen eine gemeinsame Teeküche

Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz legt nicht nur die Berliner Klimaschutzziele fest, sondern macht der Berliner Verwaltung ehrgeizige Vorgaben, die bis zum Jahr 2030 zu einer CO2-neutralen Verwaltung führen sollen. Der seit 2019 bestehende Maßnahmenplan, der für alle Berliner Verwaltungseinheiten gilt, beinhaltet CO2-Minderungsmaßnahmen in folgenden Wirkungsbereichen:

  • Organisation und Kommunikation
  • Mobilität
  • Energieverbrauch im Gebäude
  • Beschaffung und Ressourcenverbrauch

Hierbei kommt es auf die Optimierung technischer Voraussetzungen in den Verwaltungsgebäuden ebenso an, wie auf die Motivation und Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltung Reinickendorf, aktiv Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung umzusetzen.

  • Projektlaufzeit: 2018-2030
  • Daten und Fakten: Die Energieverbräuche des Bezirksamts Reinickendorf gehen schwankend jedoch tendenziell nach unten. Das Corona-Jahr 2020 weist eine sehr viel niedrigere Emissionsbilanz im Bereich Wärme und Mobilität auf, als 2021. Zudem können immer mehr Daten in die Bilanzierung mit einfließen, was die Datengüte verbessert, aber gleichzeitig zu höheren Emissionsergebnissen führen kann.
  • Projektbeschreibung: Das Bezirksamt beteiligt sich am Berliner Projekt und stellt sukzessive Prozesse und Vorgänge um, um das Ziel der CO2-neutralen Verwaltung bis 2030 zu erreichen.
  • Stand der Umsetzung: Die erreichten Maßnahmen werden im Folgenden detailliert beschrieben, jedoch steht der Bezirk noch vor den größten Herausforderungen: den Energieverbrauch im Gebäude weiter zu senken, die Umstellung des bezirklichen Fuhrparks rechtzeitig und mit verfügbaren Haushaltsmitteln umzusetzen sowie die Einführung der E-Akte zu vollziehen.
  • Bewertung und Zielstellung nach Abschluss: Die CO2-Emissionen aus den Energieverbräuchen (Strom, Wärme, Mobilität) werden dokumentiert und geben Aufschluss über den Erfolg der Maßnahmen. Nicht alle Maßnahmen können bilanziert werden und stehen zudem auch unter Kostendruck.

Verwaltungsmobilität im Bezirksamt Reinickendorf

Eine der größten Herausforderungen für die Reinickendorfer Bezirksverwaltung ist die Umgestaltung der bezirklichen Verwaltungsmobilität. Über die aufgeführten Erfolge freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reinickendorfer Bezirksverwaltung sehr:

  • E-Bike Fahrradstaffel des Ordnungsamtes
  • E-Bikes für Schulhausmeister
  • zentral beschaffte, buchbare E-Bikes und konventionelle Dienstfahrräder am Standort Rathaus Reinickendorf und Teichstraße
  • Für die Nutzung des privaten Fahrrads für dienstliche Termine kann eine Wegstreckenentschädigung beantragt werden
  • überdachte Radabstellanlagen für die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltung
  • Nutzung von Lastenrädern
  • E-Fahrzeuge in der Poststelle, Sportamt, Jugendamt
  • einige Dienstwagen werden mit CNG betrieben und haben somit einen geringeren CO2-Ausstoß
  • Der Dienstwagen der Bezirksbürgermeisterin ist ein Plug-In-Hyprid
  • Angebot für alle Beschäftigten zur Nutzung eines steuerlich vergünstigten Job-Tickets der BVG
  • Prioritäre Nutzung von ÖPNV und Nah- bzw. Fernverkehr im Falle von sehr wenigen Dienstreisen

Generell finden verstärkt digitale Abstimmungsrunden statt, was die Häufigkeit der Dienstwege grundsätzlich besonders pandemiebedingt stark verringert hat.

Umstellungsplan für den bezirklichen Fuhrpark nach §11 Klimaschutz- und Energiewendegesetz Berlin

Mit dem Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 hat sich das Land Berlin durch das Berliner Klimaschutz-und Energiewendegesetz (EWG Bln) ein ambitioniertes Klimaschutzziel gesetzt. Im Rahmen ihrer Vorbildfunktion sind alle Behörden der Berliner Verwaltung nach §11 EWG Bln zur Umstellung ihrer Fuhrparks auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge sowie zur Erstellung, Vorlage und Veröffentlichung zielführender Umstellungspläne verpflichtet.
Das Bezirksamt Reinickendorf ist dieser Verantwortung nachgekommen. Auf Grundlage einer Bestandaufnahme wurden die Anforderungen unseres Mobilitätsbedarfs untersucht und in einen Maßnahmenplan zur schrittweisen Anpassungen der Fahrzeugflotten überführt. Den detaillierten Umstellungsplan finden sie auf dieser Seite. Es wird darauf hingewiesen, dass ermittelte Kosten auf Grundlage einer Kostenschätzung abgebildet sind. Die zukünftig tatsächliche Kosten können abweichen. Die planmäßige Umstellung kann zeitweilig aufgeschoben oder in Ihrem Ablauf angepasst werden, sofern eine entsprechende Ladeinfrastruktur nicht zur Verfügung steht. Fahrzeuge mit speziellen Nutzungsanforderungen (z.B. Hebebühnen, Bagger etc.) sind im Einzelfall von der Pflicht zur Umstellung ausgenommen, sofern CO2-freie Fahrzeuge dieser Art nicht am Markt verfügbar sind. Um eine aktuelle Beurteilung zu gewährleisten, ist der Umstellungsplan bis spätestens Ende 2026 fortzuschreiben.

  • Reinickendorf_Umstellungsplan 21.12.2022

    PDF-Dokument (656.0 kB) - Stand: 21.12.2022

Energieverbrauch im Gebäude

Das bezirkseigene Energiemanagement ist in der Serviceeinheit Facility Management angesiedelt und kümmert sich um:

  • Energieeinsparmaßnahmen und Anweisungen an die Mitarbeitenden des gesamten Bezirksamtes
  • Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den dafür geeigneten Dächern der bezirkseigenen Gebäude
  • Einrichtung von gebäudescharfen Messgeräten für ein umfangreiches Monitoring
  • Berichtswesen zu den Energieverbräuchen der Dienstgebäude
  • Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden je nach Mittelverfügbarkeit Energieeffizienzmaßnahmen entsprechend dem Sanierungsprogramm eingeplant
  • Je nach Maßnahmenplan werden Heizungsanlagen modernisiert

Vor dem Hintergrund der Energieeinsparverordnungen des Bundes und Berlinweiten Anordnungen für die Berliner Verwaltung gelten derzeit auch im Bezirksamt Reinickendorf folgende Maßgaben:

  • erlaubte Raumtemperatur: 19 Grad Celsius in Büroräumen
  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen möglichst gar nicht mehr geheizt werden
  • Raumtüren möglichst geschlossen halten
  • Stoßlüften anstatt Kipplüften
  • Freimachen und Freihalten der Heizkörper
  • Verbot von Deko-Beleuchtung
  • Verbot von elektronischen Heizgeräten (z.B. Heizlüftern, Heizdecken)

Beschaffung und Ressourcenschutz im Bezirksamt Reinickendorf

  • Beschaffung von akkubetriebenen Gartengeräten: In den Jahren 2021-2023 beteiligte sich das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Reinickendorf an dem Förderprogramm “Akkubetriebene Gartengeräte”. Das Förderprogramm ermöglichte die Beschaffung von Ladeinfrastruktur (gesicherte Ladeschränke) und Akkubetriebene Gartengeräte für die Grünflächenpflege im Bezirk Reinickendorf. Für die Beschaffung erfolgte eine Förderung zu 50% aus Mitteln des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030). Der Vorteil der akkubetriebenen Gartengeräte, wie Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider, Laubbläser uvm. ist die Lärmreduzierung, die Emissionsreduzierung, die Gewichtsreduzierung und die CO2-Einsparung. Die Geräte werden gut von den Mitarbeitenden im Straßen- und Grünflächenamt angenommen, da sie gleichzeitig auch aus Arbeitsschutzgründen zu bevorzugen sind.
  • Jeder Beschaffungsvorgang im Bezirksamt Reinickendorf unterliegt auch den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift für Beschaffung und Umwelt (VwVBU), die ab einem bestimmten Schwellenwert sehr ambitionierte Vorgaben für verschiedene Beschaffungsvorgänge macht. Dies betrifft beispielsweise Dienstleistungen im Allgemeinen aber auch Bauvorhaben.
  • Das verwaltungsinterne Facilty-Management betreibt eine interne Ausstattungsbörse. Im Beschäftigtenportal (Intranet des BA Reinickendorf) kann somit nicht mehr benötigtes Mobiliar oder Ausstattungsgegenstände eingestellt und von Interessierten eingesehen werden. So können auch ältere Gegenstände weiter genutzt werden von Verwaltungseinheiten, die dann weniger neue Gegenstände beschaffen müssen. Damit werden Ressourcen gespart.

Klimaschutz Projektkoordination

Klimaschutzbeauftragte BA Reinickendorf
Antonia Sprotte