Errichtung von Sportbootstegen

Badesee mit Steg

Das Umwelt- und Naturschutzamt mit seiner Unteren Wasserbehörde kümmert sich um alle mit Sportbootstegen in Zusammenhang stehenden Genehmigungsverfahren und vergibt die sogenannte wasserbehördliche Genehmigung nach dem Berliner Wassergesetz. Diese ist zu beantragen beim beabsichtigten Neubau einer Sportbootssteganlage oder wesentlicher baulicher Änderungen an bestehenden Anlagen sowie der Verlängerung einer ggf. bereits erteilten Genehmigung, da diese in der Regel auf 10 Jahre befristet sind.

Eine wasserbehördliche Genehmigung stellt immer einen Sonderfall dar, ist mit besonderen Auflagen verbunden und unterliegt dem sogenannten Bewirtschaftungsermessen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Die Behörde ist jedoch an den grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Gesetzliche Versagungsgründe sind insbesondere:

  • Kein nachgewiesenes Erfordernis der Inanspruchnahme von Gewässerflächen
  • Beeinträchtigung des „Wohls der Allgemeinheit“ durch das Vorhaben oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
  • Eine Gefährdung oder Unmöglichmachung der Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das beabsichtigte Vorhaben

Darüber hinaus überwacht und kontrolliert die Untere Wasserbehörde die Sportbootsteganlagen, ahndet Ordnungswidrigkeiten, setzt Anordnungen durch und vollstreckt Bescheide. Des Weiteren berät sie Bauherren, Bürgerinnen und Bürger, Planungs- und Architekturbüros und ist interner Dienstleister für andere Ämter und Behörden.

Um die Rechtssicherheit des ordnungsrechtlichen Handels weiter zu stützen, wurde ein Steganlagenkonzept erstellt, das flächenspezifisch Handlungsempfehlungen für die Errichtung oder wesentliche Umgestaltung von Sportbootsteganlagen enthält. Das Konzept berücksichtigt die wesentlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Sicherung bzw. Erreichung der Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Natura 2000 und dem Berliner Wassergesetz (BWG) sowie die lokalen Restriktionen und vorhandenen Nutzungen.

Das Steganlagenkonzept, als behördeninternes Dokument, dient ausschließlich der Entscheidungsfindung und ist für die Mitarbeiter als Handlungsempfehlung bei der Entscheidungsfindung über einen Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung zu verstehen. Auch weiterhin unterliegt jeder Antrag einer Einzelfallentscheidung. Es ergibt sich hieraus weder ein Rechtsanspruch auf Erteilung oder Versagung einer Genehmigung. Die Handlungsempfehlungen sind auch in Genehmigungsverfahren zur Verlängerung befristeter Genehmigungen zu berücksichtigen.

Gesetze / Vorschriften

weiterführende Informationen

Formulare / Broschüren / Merkblätter

  • Hinweisblatt 3 zur Antragstellung: Anlagen in/an Gewässern

    PDF-Dokument - Stand: 08.2022
    Dokument: Senatsverwaltung Berlin