Parkraumbewirtschaftungskonzept Tegel

PRB-Tegel - Deckblatt

In Tegel ist das Parken im öffentlichen Straßenraum vielerorts stark nachgefragt. Gleichzeitig sind vorhandene Kapazitäten etwa in Parkhäusern nicht vollständig ausgelastet. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich durch die Weiterentwicklung des Tegeler Zentrums, geplante Wohnungsbauvorhaben sowie mögliche Veränderungen in der Führung des Radverkehrs. Das Bezirksamt Reinickendorf hat deshalb untersuchen lassen, ob eine Parkraumbewirtschaftung in Tegel sinnvoll eingeführt werden kann und welche ergänzenden Maßnahmen für eine geordnete verkehrliche Entwicklung erforderlich sind. Die Untersuchung fügt sich in die Zielrichtung des StEP Mobilität und Verkehr 2030 ein, der Parkraumbewirtschaftung auch außerhalb der Innenstadt als Maßnahme zur Steuerung des ruhenden Verkehrs vorsieht.

Übersicht über das bestehende Parkraumangebot

Untersuchungsgebiet und Ausgangslage

Das Untersuchungsgebiet umfasst ein Straßennetz von rund 55 Kilometern. Es reicht vom Bereich Tegeler Hafen und Veitstraße über die Wohngebiete bis zur Bernauer Straße und zum Flughafensee sowie östlich der Berliner Straße bis in Richtung Borsigwalde und Holzhauser Straße. Die einzelnen Teilräume unterscheiden sich deutlich hinsichtlich Nutzung, Parkraumnachfrage und städtebaulicher Struktur.

Die Bestandsanalyse zeigt, dass im öffentlichen Straßenraum insgesamt 10.667 Kfz-Abstellstände erfasst wurden. Davon waren 8.324 ohne Einschränkung nutzbar, 1.757 unterlagen einer Parkscheibenregelung und weitere Stellplätze waren nutzerbeschränkt, zeitlich eingeschränkt oder durch Haltverbote geregelt.

Ergebnisse der Parkraumanalyse

Die Parkraumerhebung wurde zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt. Im gesamten Untersuchungsgebiet lag der durchschnittliche Belegungsgrad des öffentlichen Straßenraums je nach Zeitpunkt zwischen 77 und 80 Prozent. Damit bestehen rechnerisch zwar freie Kapazitäten, diese sind jedoch räumlich ungleich verteilt.

Besonders stark ausgelastet waren die zentralen Bereiche, insbesondere Alt-Tegel, Borsigturm, Wittestraße und Sterkrader Straße Ost. Dort treffen Wohnnutzung, Einzelhandel, Gastronomie, Bürostandorte und Besucherverkehr aufeinander. In anderen Teilräumen standen dagegen noch freie Kapazitäten zur Verfügung. Die Untersuchung zeigt außerdem, dass in mehreren Straßenabschnitten ordnungswidriges Parken festgestellt wurde, etwa in Haltverboten, Kreuzungsbereichen, neben Baumscheiben oder vor Zufahrten.

Empfehlung für den Zuschnitt von Parkraumbewirtschaftungszonen

Empfehlung zur Parkraumbewirtschaftung

Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Parkraumbewirtschaftung insbesondere in folgenden Bereichen entlang der Hauptachse Berliner Straße sinnvoll ist:
  • Alt-Tegel
  • Borsigturm
  • Sterkrader Straße Ost / Wittestraße

Als Bewirtschaftungsform wird ein Mischprinzip mit Gebührenpflicht empfohlen. Dabei kann entweder mit gültigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung geparkt werden.

Ziel dieser Regelung ist es, gebietsfremdes Langzeitparken zu reduzieren und die Parkchancen für Bewohnende, Kundschaft und Besuchende zu verbessern. Zugleich bleibt das Parken grundsätzlich für unterschiedliche Nutzergruppen möglich. Die Studie empfiehlt außerdem eine nachvollziehbare Abgrenzung der Parkzonen, um Verdrängungseffekte in benachbarte Wohnbereiche möglichst zu vermeiden.

Bewirtschaftungszeiten und Gebühren

Für die Bewirtschaftungszeiten werden zwei Varianten betrachtet:
  • Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr und Samstag von 9 bis 18 Uhr sowie
  • Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr.

Für mögliche saisonale Regelungen in Bereichen mit Freizeitverkehr, insbesondere in Ufernähe des Flughafensees, sieht die Studie weiteren Untersuchungsbedarf.

Bei der Gebührenhöhe wird eine einheitliche Regelung empfohlen. Nach Auswertung der Kriterien der zum Erhebungszeitraum geltenden Berliner Parkgebühren-Ordnung (2022) erfüllen die empfohlenen Parkzonen die Voraussetzungen für eine Gebühr von 0,50 Euro je Viertelstunde (seit 2025: 0,75 Euro).

Wirtschaftlichkeit

Neben der verkehrlichen Begründung betrachtet die Studie auch die Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung. Einbezogen wurden unter anderem Einnahmen aus Parkscheingebühren sowie Verwarn- und Bußgeldern und Ausgaben für Parkscheinautomaten, Beschilderung, Information und Überwachung.

Die Berechnungen zeigen, dass in einzelnen Parkzonen im ersten Jahr zunächst Unterdeckungen entstehen können, während für die Folgejahre Überschüsse prognostiziert werden. Die Ergebnisse unterscheiden sich je nach Parkzone und Bewirtschaftungsvariante.

Empfehlung für die Einrichtung von Lieferzonen

Mobilitätskonzept und weitere Maßnahmen

Ergänzend zur Parkraumbewirtschaftung enthält die Studie ein Mobilitätskonzept. Es betrachtet, wie öffentliche Flächen künftig effizienter genutzt werden können. Dazu gehören bessere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Mobilitätsstationen, Liefer- und Ladezonen, Maßnahmen für Gastronomie und Einzelhandel sowie Verbesserungen bei Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit.

Im Maßnahmenkatalog werden die vorgeschlagenen Schritte bewertet und priorisiert. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen, die Verortung von Mobilitätsstationen, die Ordnung des Lieferverkehrs, die Verbesserung von Querungssituationen und Maßnahmen zur Schulwegsicherheit.

Weiteres Vorgehen

Die Machbarkeitsstudie ist eine fachliche Grundlage für die weitere Prüfung sowie Abstimmung der zuständigen Fachämter und dient der politischen Beratung. Sie ersetzt keine konkrete straßenverkehrsrechtliche Anordnung und stellt keine abschließende Umsetzungsentscheidung dar.

Vor einer Umsetzung sind die Empfehlungen erneut zu prüfen insbesondere mit Blick auf den veränderten Rechtsrahmen (Novellen StVG, StVO, ParkGebO etc.), Finanzierungsmöglichkeiten, Klärung von Zuständigkeiten und personelle Ressourcen für Anordnung, Kontrolle sowie Vollzug.

Ziel bleibt die Verbesserung der urbanen Infrastruktur und die effizientere Nutzung des begrenzten öffentlichen Raums. Dabei sind gleichermaßen Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und nachhaltige Mobilität zu berücksichtigen – für ein lebenswertes und attraktives Tegel.

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  • Parkraumbewirtschaftungskonzept Tegel (Machbarkeitsstudie)

    PDF-Dokument (7.7 MB) - Stand: März 2025
    Dokument: BA RDF

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin