Bauleitplanung

Bebauungsplanübersicht im Bezirk Reinickendorf (Stand 01/2022)

Klick auf das Bild öffnet im neuen Fenster

Bebauungsplanübersicht Bezirk Reinickendorf

  • Bebauungsplanübersicht im Bezirk Reinickendorf

    PDF-Dokument (12.9 MB) - Stand: 01/2022

In der Übersicht sind die festgesetzten Bebauungspläne in blau dargestellt. Die einzelnen Bebauungspläne können auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im FIS-Broker eingesehen werden.

Die noch im Verfahren befindlichen Bebauungspläne erscheinen in der Übersicht in gelb. Auskünfte über Verfahrensstände und Inhalte können bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Stadtplanung und Denkmalschutz eingeholt werden.

Auch für die übrigen Baugebietsflächen im Bezirk Reinickendorf besteht überwiegend gültiges Planungsrecht durch den Baunutzungsplan vom 28.12.1960 als übergeleiteter Bebauungsplan. Der Baunutzungsplan lässt sich im FIS-Broker einsehen. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauberatung.

Allgemeines zum Bebauungsplan

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist (in Berlin) eine Rechtsverordnung, die zu Grundstücken verbindliche Festsetzungen trifft über

  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung,
  • die Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche,
  • Erschließungs- und Grünflächen,
  • und viele weitere Bestimmungen.

Alle möglichen Festsetzungen sind im § 9 Baugesetzbuch aufgelistet.
Der Bebauungsplan setzt z.B. fest, ob ein Grundstück als Gewerbe- oder Wohngebiet genutzt werden kann. Er bestimmt Obergrenzen der zulässigen baulichen Nutzung oder auch, dass keine Bebauung, sondern eine Nutzung als Spiel-, Sport- oder Grünfläche erfolgt.

Woraus besteht ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan besteht i. d. R. aus

  • einer Planzeichnung, die in normierter zeichnerischer Form Festsetzungen und den Geltungsbereich enthält,
  • textlichen Festsetzungen, die die Planzeichnung inhaltlich ergänzen,
  • und einer Begründung, in der die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplans erläutert werden (wenn erforderlich incl. Umweltbericht).

Wann wird ein Bebauungsplan aufgestellt?

Bis auf einige Ausnahmen gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. im Bereich des ehemaligen Flughafen Tegel) sind die Stadtplanungsämter der Bezirke zuständig. In ihrem Ermessen liegt die Entscheidung, ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Das Baugesetzbuch (§1 III) sieht die Aufstellung vor, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.“ Die Bezirksämter sind damit verantwortlich für den Interessensausgleich privater und öffentlicher Nutzungsansprüche an den begrenzten städtischen Raum.

Worauf beruht ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist zusammen mit dem Flächennutzungsplan (FNP) das Gestaltungsinstrument von Bezirken und Senat für die städtebauliche Entwicklung. Als Bestandteil des räumlichen Planungssystems regelt er auf örtlicher Ebene verbindliches Baurecht. Hierbei hat er die überörtlichen Planungsziele zu berücksichtigen.

Der Bebauungsplan ist aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans zu entwickeln. Für Teilflächen des Stadtgebiets konkretisiert er verbindlich die baulichen und sonstigen Nutzungen. Seine Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB).

Welche Rechtswirkung hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich für und gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern konkrete städtebauliche Inhalte fest. Er bildet die Grundlage für

  • Baugenehmigungen bzw. Genehmigungsfreistellungen in seinem Geltungsbereich
  • weitere Maßnahmen wie z.B. Bodenordnung, Enteignung, Erschließungsanlagen, Bau- und Pflanzgebote.

Wie können Sie sich an der Planung beteiligen?

Das Baugesetzbuch schreibt zwei Phasen der Bürgerbeteiligung vor:

  • frühzeitige Bürgerbeteiligung
    Der Planungsträger (Stadtplanungsamt) muss über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der beabsichtigten Planung informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Diese Phase ist formal nicht weiter festgelegt. Dieser Pflicht kann durch eine Ausstellung, eine einmalige Informationsveranstaltung oder Anhörung Genüge getan werden.
  • öffentliche Auslegung
    Der Planentwurf, in dem die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung berücksichtigt wurden, wird zusammen mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Innerhalb der Frist der öffentlichen Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Änderungswünsche zum Planentwurf äußern.

Was geschieht mit den Bürgeranregungen?

Die Bauverwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bzw. dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vor. Die BVV/das Abgeordnetenhaus wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplans

  • Art der baulichen Nutzung
    Ein Katalog der Baunutzungsverordnung von 11 verschiedenen Baugebietsarten (Wohn-, Misch-, Kern-, Industrie-, Gewerbegebiet u.a.) regelt, welche Nutzung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist.
  • Maß der baulichen Nutzung
    Das Nutzungsmaß wird auf verschiedene Weise festgesetzt. Max. zulässige Werte können angegeben werden für:
    • Flächenanteil des Grundstücks, der bebaut werden darf (GRZ)
    • Summe der Geschossgrundflächen pro Grundstücksfläche (GFZ)
    • Höhe der Gebäudeoberkanten (OK)
    • Zahl der Vollgeschosse (Z)
  • Bauweise
    offene/geschlossene Bauweise, d.h. mit oder ohne seitlichen Abstand der einzelnen Gebäude
  • überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien/Baugrenzen)
    Baulinien sind zwingend für den Gebäudestandort einzuhalten.
    Baugrenzen geben einen Raum vor, innerhalb dessen das Gebäude errichtet werden darf.
  • Verkehrsflächen
    Alle Baugrundstücke müssen durch öffentliche oder private Verkehrsflächen erschlossen werden.
  • Versorgungsflächen
    Für die Wasserversorgung und Entwässerung sowie die Energieversorgung müssen Flächen bereitgestellt werden.
  • Grünflächen, z.B.
    Kinderspielplätze
    Parkanlagen
    Dauerkleingärten

Flächennutzungsplan

In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg tritt an die Stelle der Landesplanung unmittelbar der Flächennutzungsplan. Hier gibt es nur drei statt der sonst üblichen vier Planungsebenen.

Der Flächennutzungsplan beinhaltet die Verteilung der baulichen und sonstigen Nutzungen für das gesamte Stadtgebiet. Er ist als vorbereitender Bauleitplan behördenverbindlich. Bebauungspläne sind an den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln.

Den Flächennutzungsplan für Berlin können Sie im FIS-Broker abrufen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Flächennutzungsplan.

Zurück zum Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz