Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Sie haben vor, einzelne oder mehrere Wohnungen/Gewerbeeinheiten zu veräußern?

Dazu benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die die Grundlage für die vom Notar zu erstellende Teilungserklärung bildet. Erst mit der Teilungserklärung kann die Anlegung von Wohn- oder Teileigentum beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts beantragt werden.

Voraussetzung für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist, dass die Wohn-/ Gewerbeeinheiten in sich abgeschlossen sind (räumliche Trennung durch Wände und Decken) und über gemeinschaftliches Eigentum (Treppenhaus, Flure, direkter Zugang über Freiflächen etc.) erreichbar sind. Räume, die außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen, müssen verschließbar sein.

Garagenstellplätze gelten nur als abgeschlossen, wenn ihre Fläche durch dauerhafte Markierungen ersichtlich ist. Für Einzelgaragen, Garagenstellplätze, Kellerräume oder sonstige Räume gelten die o.g. Anforderungen ebenfalls.

Der Antrag auf Abgeschlossenheit ist schriftlich vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu stellen. Die hierfür notwendigen Angaben/Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt.

  • Antrag Abgeschlossenheit

    PDF-Dokument (127.3 kB) - Stand: 04/2025
    Dokument: BWA-Rdf; B-13

  • Merkblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

    PDF-Dokument (336.6 kB) - Stand: 11-2023
    Dokument: BWA-Rdf; B 13

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bauaufsicht

Borsigwalde,Lübars, Märkisches Viertel, Reinickendorf-West, Saatwinkel, Mäckeritzwiesen,Tegel
Herr Schilling
Zimmer 222

Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Inseln, Konradshöhe, Tegel-Ost, Waidmannslust
Herr Tiede
Zimmer 325 B

Reinickendorf-Ost, Wittenau, Borsigwalde
Herr Metschuleit
Zimmer 325 C

Verkehrsanbindungen

Zugang Haupteingang

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Sprechzeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr
Do 15:00 – 18:00 Uhr (außer der darauf folgende Freitag ist ein gesetzlicher Feiertag) sowie nach tel. Terminvereinbarung

Für die Ortsteile Borsigwalde, Reinickendorf Ost, Wittenau und Tegel sind Beratungen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte beachten Sie, das mittwochs die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann.