Am Donnerstagabend, 12.3.2026, fand im Kiezraum Dragonerareal die Veranstaltung „Wohnungsnot stoppen! – Workshop für Hausgemeinschaften und Aktive“ statt. Die Veranstaltung brachte Mieterinnen und Mieter, Initiativen und Fachleute zusammen, um über Wege der gegenseitigen Unterstützung und der besseren Vernetzung bei wohnungspolitischen Konflikten zu sprechen.
Bezirksstadträtin Korinna Stephan (B`90/Grüne), zuständig für Stadtentwicklung, moderierte einen Workshop zum Thema Kommunikation, Vernetzung und Information für betroffene Mieterinnen und Mieter. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich Menschen organisieren können, wenn sie mit Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen, Umwandlungen von Mietwohnungen oder sogenannten „Verdrängungssanierungen“ konfrontiert sind. Diskutiert wurde insbesondere, welche Möglichkeiten es gibt, sich frühzeitig zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und Unterstützung zu finden.
Bezirksstadträtin Stephan erklärte: „Viele Menschen fühlen sich zunächst allein, wenn sie mit Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen oder umfangreichen Modernisierungen konfrontiert werden. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene wissen: Es gibt Beratungsangebote und Anlaufstellen! Der Schutz von Mieterinnen und Mietern ist für das Bezirksamt eine sehr ernsthafte Aufgabe.“
Im Bezirk Reinickendorf bestehen in den Milieuschutzgebieten (soziale Erhaltungsgebiete) rund um den Letteplatz und im Gebiet zwischen Auguste-Viktoria-Allee und Scharnweberstraße kostenlose Beratungsangebote für Mieterinnen und Mieter, die Fragen zu Modernisierung, Umwandlung oder Mietsteigerungen haben. Dort erhalten Betroffene Informationen zu ihren Rechten und zu den Möglichkeiten des sozialen Erhaltungsrechts. Hier finden Sie weitere Informationen: Mieterberatung in Reinickendorf
Ebenso werden im Rathaus Reinickendorf für alle Mieterinnen und Mieter durch den Berliner Mieterverein Beratungen angeboten. Darüber hinaus können sich Mieterinnen und Mieter auch an die Wohnungsaufsicht der Abteilung Stadtentwicklung wenden, wenn erhebliche Mängel in Wohnungen bestehen oder die Bewohnbarkeit nicht mehr gewährleistet ist und Vermieter trotz Aufforderung nicht tätig werden.