Das Bezirksamt Reinickendorf ist durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf eine ungenehmigte Erweiterung von Funkantennen am denkmalgeschützten Kasinoturm in Frohnau aufmerksam geworden. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat unverzüglich Kontakt mit den Eigentümern beziehungsweise Betreibern aufgenommen und rechtliche Schritte eingeleitet. Ziel ist es, eine denkmalgerechte Lösung zu erreichen und das historische Erscheinungsbild des Turms zu sichern.
Der Kasinoturm aus den Jahren 1909/1910 ist ein ortsbildprägendes Wahrzeichen der Gartenstadt Frohnau. Als Auftakt des Quartiers besitzt er eine besondere städtebauliche und geschichtliche Bedeutung. Bauliche Veränderungen – vor allem sichtbare technische Installationen – bedürfen grundsätzlich einer vorherigen denkmalrechtlichen Genehmigung, um den Denkmalwert des Bauwerks zu erhalten. Die festgestellten Maßnahmen stellen einen Eingriff in diesen geschützten Bestand dar.
Die zahlreichen Hinweise aus der Bürgerschaft verdeutlichen, wie sensibel selbst kleine Veränderungen an bedeutenden Bauwerken wahrgenommen werden und wie sehr sie das Gesamtbild eines Denkmals beeinflussen können. Denkmalschutz bedeutet dabei, durch einen verantwortungsvollen Umgang den unverwechselbaren Charakter historischer Gebäude dauerhaft zu bewahren.
Dazu erklärt die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Korinna Stephan (B‘90/Grüne): „Der Kasinoturm ist ein zentrales Wahrzeichen der Gartenstadt Frohnau. Sein Schutz hat für uns höchste Priorität, denn Denkmale prägen das Bild unserer Stadt und geben unseren Ortsteilen Identität. Oft sind es gerade kleine Veränderungen, die große Auswirkungen auf das Erscheinungsbild haben. Denkmalschutz bedeutet deshalb nicht Verhinderung, sondern Verantwortung: für den Erhalt historischer Substanz und für einen sensiblen Umgang mit unserem baulichen Erbe. Dabei sind wir immer ansprechbar und auf praktikable Lösungen bedacht – Voraussetzung ist jedoch, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.“