Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der festgelegten Zeiten in Reinickendorf verboten. Das sogenannte „Knallverbot“ dient dem Ziel, negative Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Entscheidung basiert auf einer sorgfältigen Abwägung öffentlicher Interessen und individueller Rechte, um Belastungen für die Allgemeinheit zu verringern
Zum Jahreswechsel kommt es traditionell verstärkt zum Abbrennen von Feuerwerk, was in der Öffentlichkeit zunehmend kritischer betrachtet wird. Besonders die negativen Begleiterscheinungen wie schwere Unfälle, Lärm, Luftverschmutzung, Umweltbelastung, Belastung von Tieren, Brände und Müll werden stärker wahrgenommen. Aufgrund dieser Entwicklung ist das Abbrennen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung im Bezirk Reinickendorf am
31. Dezember 2025 vor 18 Uhr und am 1. Januar 2026 nach 7 Uhr verboten.
Auf das allgemeine gesetzliche Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember des Jahres wird hingewiesen.
„In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden. Diese Praxis stellt eine besondere Gefahr dar, da sie den öffentlichen Frieden und die Sicherheit stört. Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht. Zudem verursacht der Lärm Stress und Ängste bei Tieren und Menschen, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führen kann“, so Julia Schrod-Thiel (CDU), Bezirksstadträtin der Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr.