Bezirksamt Reinickendorf versagt Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten

Pressemitteilung Nr. 2004 vom 14.05.2025

Das Bezirksamt Reinickendorf beobachtet mit Sorge die in ganz Berlin zunehmende Praxis, Wohnraum in Milieuschutzgebieten durch möblierte Kurzzeitvermietungen dem regulären Mietmarkt zu entziehen. Insbesondere werden dabei Wohnungen durch ungenehmigte Grundrissänderungen in mehrere kleine, möblierte Zimmer umgewandelt, die zu überhöhten Preisen auf Zeit vermietet werden.

„Diese Entwicklung untergräbt den Zweck des Milieuschutzes, der darauf abzielt, die angestammte Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und die soziale Struktur der Quartiere zu erhalten“, erklärt Bezirksstadträtin Korinna Stephan (B‘90/Grüne). „Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um gegen diese Formen der Zweckentfremdung vorzugehen.“

Das Bezirksamt erachtet solche Vorhaben nicht für genehmigungsfähig. In Verdachtsfällen von möbliertem Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten werden Anhörungsverfahren eingeleitet. Sollte sich der Verdacht bestätigen, können Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden, da es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handelt. Ziel ist es, betroffene Wohnungen wieder dem regulären Mietmarkt zuzuführen und so bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

„Wir stehen im Austausch mit anderen Berliner Bezirken und der Senatsverwaltung, um eine einheitliche Vorgehensweise zu entwickeln“, so Stephan weiter. „Zudem setzen wir uns auf Landes- und Bundesebene für klare gesetzliche Regelungen ein, die es ermöglichen, gegen diese Formen der Wohnraumverknappung effektiv vorzugehen.“