Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz: Wunsch vs. Realität

Pressemitteilung Nr. 0555 vom 29.12.2022

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lebensmitteltransparenzgesetz (LMÜTranspG) in Kraft. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Ergebnisse aus amtlichen Kontrollen ab dem neuen Jahr direkt an der oder in der Nähe der Eingangstür des Betriebes und im Internet anhand eines Barometers ablesen können. Die für die Umsetzung des Gesetzes notwendigen Bedingungen stehen aber bis heute den bezirklichen Lebensmittelaufsichten nicht zur Verfügung.

„Aktuell gibt es für unsere Lebensmittelkontrolleure noch keine geltende Verordnung zur Durchführung zum LMÜTranspG, auf dessen Grundlage sie agieren könnten. Versprochen wurden den Bezirken auch zusätzliches Personal in Form von Stellenanteilen für Lebensmittelkontrolleure und Veterinärmediziner sowie die entsprechenden Schulungen, die notwendigen finanziellen Unterstützungen und eine funktionierende Software. Dies ist bei bisher in den Bezirken noch nicht angekommen. Insofern klaffen hier der Wunsch auf Landesebene und die Realität der Umsetzung auf Bezirksebene weit auseinander“, erläutert die Bezirksstadträtin für Ordnungsangelegenheiten Julia Schrod-Thiel (CDU) die aktuelle Situation.

Hinter dem Gesetz stecke der nachvollziehbare Grundgedanke, Kontrollergebnisse für die Bevölkerung in verständlicher Form aufzubereiten und transparent darzustellen, sodass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vor dem Gang ins Restaurant über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und des Hygienemanagements, wie der Personal- und Produktionshygiene sowie der Reinigung und Desinfektion des Betriebes informieren können.

„Ich bedauere, dass diese wichtige Umsetzung für den Verbraucherschutz auch bei uns in Reinickendorf ins Stocken gerät. Aber gut gedacht ist nicht immer gleich gut gemacht. Ohne die entsprechenden Unterstützungen, dürfen und können wir nicht loslegen. Es bedarf hier von Seiten des Senats deutlicher Nachbesserungen, damit wir in den Bezirken bezüglich der Umsetzung des LMÜTranspG handlungsfähig sind“, konstatiert die Bezirksstadträtin.

Das Lebensmitteltransparenzgesetz wurde im September 2021 im Abgeordnetenhaus verabschiedet und trägt im Volksmund den Namen „Saubere-Küchen-Gesetz“. Der Rat der Bürgermeister lehnte im Dezember 2022 die entsprechende Verordnung mit Verweis auf die fehlenden personellen und finanziellen Ausstattungen sowie die nicht zur Verfügung stehende Software ab.