Baumschutz auf privaten Grundstücken: Anträge bis spätestens Anfang Januar 2023 stellen

Pressemitteilung Nr. 0460 vom 25.10.2022

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks weist in diesem Jahr frühzeitig darauf hin, dass Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung bis Anfang Januar 2023 zu stellen sind, um eine Bearbeitung vor dem Ende des Fällzeitraums am 28. Februar 2023 sicherzustellen.

Anträge sind durch die Eigentümerin oder den Eigentümer des Baumes oder Bevollmächtigte schriftlich per Email unter baumschutz@reinickendorf.berlin.de oder postalisch an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten. Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig.

Im Antrag ist die Anzahl der betroffenen Bäume, die Baumart, der Stammumfang (gemessen in 1,30 m Stammhöhe, bei geringerer Stammhöhe unter dem Kronenansatz) sowie die Antragsbegründung (z.B. abgestorbener Baum, Morschung, Bauvorhaben o.ä.) zu benennen. Zusätzlich ist ein Lageplan oder eine Lageskizze mit eingezeichnetem Baumstandort einzureichen sowie Angaben zum Grundstückseigentümer zu machen.

Hintergrund:

In Berlin stehen alle Laubbäume (mit Ausnahme der Obstbäume, von diesen nur die Walnuss und Türkische Baumhasel) und die Nadelgehölzart Waldkiefer, sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben, unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung des Landes. Arbeiten an geschützten Bäumen oder gar eine Baumfällung müssen vorher beim Umwelt- und Naturschutzamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden.

Bei allen Arbeiten an Bäumen ist der Schutz von auf Bäumen lebenden Tieren zu be-achten. So gilt nach § 39 (5) Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 01. März bis 30. September eines Jahres ein saisonales Verbot, Bäume oder auch Hecken zu fällen bzw. stark zurückzuschneiden.