Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen

Pressemitteilung Nr. 0053 vom 18.02.2022

Aufgrund des hohen Risikos der weiteren Ausbreitung des Geflügelpest-Virus und des Eintrags in Hausgeflügelbestände wurde am 18.02.2022 im Bezirk Reinickendorf die Aufstallung von Geflügel, das in einem Abstand von bis zu 500 m Entfernung zum Uferbereich von Havel, Tegeler See, Heiligensee, Flughafensee und Hohenzollernkanal gehalten wird, durch die Amtstierärztin angeordnet. Nähere Einzelheiten können der Allgemeinverfügung entnommen werden.
„Es wird dringend um Beachtung der Anordnung und Umsetzung der angeordneten Maßnahmen gebeten, um das Risiko der Virusverbreitung auf einem Minimum zu halten“, informiert die Bezirksstadträtin für Ordnungsangelegenheiten Julia Schrod-Thiel (CDU).

In Berlin war der Geflügelpesterreger vom Subtyp H5N1 erstmals in dieser Saison am 26.01.2022 bei einer Möwe im Bezirk Lichtenberg amtlich festgestellt worden. Es folgten weitere Feststellungen bei Wildvögeln, zuletzt am 15.02.2022, in den Bezirken Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick, wobei zehn tot aufgefundenen Schwäne im Landwehrkanal einem epidemiologischen Hot Spot zuzuordnen sind.