Wappen Marzahn-Hellersdorf

Bezirkswappen (Wappenschild mit Mauerkrone)

Wappen mit Mauerkrone 135

Das Bezirkswappen (Wappenschild mit Mauerkrone unterliegt aufgrund von Rechtsvorschriften Verwendungseinschränkungen. Eine Abbildung ist jedermann zu künstlerischen, heraldischen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich sind bzw. nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz oder gegen gültige Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Jeder andere als die oben ausdrücklich genannten Verwendungszwecke muss schriftlich beim Bezirksamt beantragt werden. Eine Verwendung zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken ist nicht genehmigungsfähig und damit ausgeschlossen.
Unzulässige Verwendungen ohne Vorliegen einer Genehmigung werden juristisch verfolgt und entsprechend geahndet.

Anträge auf Genehmigung der Verwendung des Bezirkswappens zu anderen als den oben genannten zulässigen Verwendungszwecken und/oder zur Übersendung einer farbigen DIN A4-Abbildung in den Farben Gelb/ Weiss richten Sie bitte
-mit verbindlicher Mitteilung des Verwendungszweckes,
-unter Beilegung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages in DIN A4/A5- Format (bei gewünschter Übersendung Wappenabbildung) an das Bezirksamt an folgende Postadresse:
„BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, 12591 Berlin“.
Die Übersendung einer farbigen Kopie des Bezirkswappens erfolgt nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten und addressierten Rückumschlages.

Bezirkssymbol (Wappenschild ohne Mauerkrone)

Bezirkssymbol

Weitestgehend ohne Verwendungseinschränkungen dürfen Sie hingegen das Bezirkssymbol (Wappenschild ohne Mauerkrone) verwenden.
Dieses können Sie als Zeichen der besonderen Verbundenheit oder eines besonderen Bezuges zum Bezirk zu Ihren Zwecken frei verwenden, wenn diese Zwecke mit dem Sinn des Bezirkssymbols vereinbar sind, also weder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz noch gegen Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
Eine Verwendung in oder auf Siegeln, Stempeln bzw. Schildern ist nicht erlaubt.
Unzulässige Verwendungen werden juristisch verfolgt und entsprechend geahndet.

Das Bezirkssymbol des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin finden Sie zur Ansicht, zum Herunterladen und Ausdrucken hier:
Wappen ohne Krone 300 dpi