Tätigkeit von Schiedspersonen

Justizfachangestellte

Wann brauche ich eine Schiedsperson?

Jeder kann in eine Situation geraten, in der es unausweichlich erscheint, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nicht immer ist dies jedoch erforderlich. Oft kann man durch ein Schlichtungsverfahren Zeit und auch Kosten sparen.

In jedem Bezirk gibt es ehrenamtlich tätige Schiedspersonen, deren Aufgabe es ist, zwischen den Streitenden zu vermitteln und eine Einigung herbeizuführen.

In vielen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren sogar zwingend vorgeschrieben, d. h. die Schiedspersonen sind dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. Dies ist z. B bei folgenden Privatdelikten der Fall:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Bei diesen Delikten muss nach § 380 der Strafprozessordnung (StPO) erst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann. Dadurch sollen die Gerichte entlastet werden. Endet der Schlichtungsversuch jedoch erfolglos, kann durch die Schiedsperson eine entsprechende amtliche Bescheinigung zur Vorlage beim Gericht ausgestellt werden.

Weitere Information erhalten Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS - und beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – (Landesvereingigung Berlin .

Wer kann Schiedsperson werden?

Nach den Vorschriften des Berliner Schiedsamtsgesetzes muss eine Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein.

Schiedsperson kann nicht sein, wer
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
  • unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer
  • das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  • nicht in dem Bezirk wohnt, dem der Schiedsamtsbezirk angehört
  • durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Wahl der Schiedspersonen

Schiedspersonen werden durch die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Präsidenten des jeweils zuständigen Amtsgerichts. Durch den Präsidenten des Amtsgerichts wird die gewählte Schiedsperson auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt. Schiedspersonen üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Das Schlichtungsverfahren/Zuständigkeit

Die Streitschlichtung beginnt mit dem Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Dieser kann bei der zuständigen Schiedsperson schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt. Der Antrag sollte Namen und Anschriften der Parteien sowie den Gegenstand des Streits enthalten.

Durch die zuständige Schiedsperson wird ein Verhandlungstermin anberaumt, zu dem die Parteien persönlich erscheinen müssen. Schiedspersonen unterliegen der Schweigepflicht und haben die nötigen Befugnisse, um eine rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

Weitere Informationen zur Streitschlichtung
Hinweise zu den Verfahrenskosten

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner für Marzahn-Hellersdorf

Informationen über die für Ihren Fall zuständige Schiedsperson erhalten Sie im Rechtsamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin unter der Telefonnummer 90293-2404/2403. Ansprechpartnerin ist Frau Grosse.

Entsprechende Auskünfte erhalten Sie ebenfalls bei den Bürgerämtern oder beim Amtsgericht Lichtenberg unter der Telefonnummer 90253-254. Ansprechpartnerin ist Frau Allert.

Schiedspersonen in Marzahn-Hellersdorf

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in 3 Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

  • Schiedsamtsbezirk 1:

    Dietrich Schmidt
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Telefon: 0172 3089608
    E-Mail

  • Schiedsamtsbezirk 2:

    Jens Bosin
    Nossener Straße 54, 12627 Berlin
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Telefon: (030) 994 16 64
    E-Mail

  • Schiedsamtsbezirk 3:

    Iris Mahler
    Sprechzeiten: nach Vereinbarung
    Telefon: (030) 56 135 12
    E-Mail

  • Straßenverzeichnis

    PDF-Dokument (119.6 kB)

  • Schiedsamtsbezirke

    PDF-Dokument (17.2 kB)