Das Steuerungsgremium Psychiatrie und Suchthilfe (SGPS) arbeitet im Rahmen der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung. Dabei trägt der Bezirk Marzahn-Hellersdorf als verantwortliche Stelle für die Pflichtversorgung die Verantwortung für die Ausgestaltung des regionalen psychiatrischen Hilfesystems. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk grundsätzlich auch alle psychiatrischen Unterstützungsleistungen erhalten können.
Diese regionale Pflichtversorgung setzt eine verbindliche, transparente Kooperation und Abstimmung zwischen allen Beteiligten im Bezirk voraus.
Das Steuerungsgremium übernimmt die fallbezogene Steuerung der Hilfeerbringung für seelisch behinderte Menschen. Die fachlichen Empfehlungen beziehen sich auf folgende Leistungstypen der Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII):
- Therapeutisch betreutes Einzelwohnen für seelisch Behinderte
- Therapeutisch betreute Wohngemeinschaften für seelisch Behinderte
- Verbünde von therapeutisch betreutem Wohnen für seelisch Behinderte
- Therapeutisch betreute Tagesstätten für seelisch Behinderte
- Therapeutisch betreute Heime für seelisch Behinderte
- Therapeutisch betreute Übergangswohnheime für seelisch Behinderte
- Einzelfallhilfen für seelisch Behinderte (Einzelfallhilfen für seelisch Behinderte werden durch das SGPS nur erfasst)
Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt unter Mitwirkung des bezirklichen Steuerungsgremiums.
Grundlage für die Hilfegewährung ist der individuelle Hilfebedarf der Menschen mit seelischer Behinderung, der vorher ermittelt wird. Bei der Feststellung des Hilfebedarfes und Umsetzung der Hilfegewährung bzw. bei der Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes sind die seelisch behinderten Menschen grundsätzlich zu beteiligen. Dies beinhaltet auch die Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Angeboten.
Das Steuerungsgremium Psychiatrie und Suchthilfe ist vorrangig für Betroffene zuständig, die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Marzahn-Hellersdorf haben.