Das erst seit etwa 1990 gewerblich entwickelte Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteils Marzahn und hat eine Größe von 9,2 ha. Es wird im Norden durch die Bitterfelder Straße, im Osten durch die Otto-Rosenberg-Straße, im Westen durch den Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben und im Süden durch das Naturschutzgebiet „Unkenpfuhle Marzahn“ begrenzt.
In der nördlichen und westlichen Umgebung des Plangebiets liegen weitere Gewerbegebiete jüngeren Datums, die noch nicht vollständig belegt sind, darunter im Nordwesten die noch weitgehend unbebauten Flächen des CleanTech Business Parks Berlin-Marzahn.
Als Grundlage für die Rahmenplanung werden zunächst drei mögliche Varianten für die künftige Entwicklung des Standorts beschrieben und bewertet:
a) Stadtplanerische Zurückhaltung
b) Entwicklung als klassisches, produktionsgeprägtes Gewerbegebiet
c) Weiterentwicklung als Standort für Dienstleistungen, Forschung und Bildung.
Vorzugsvariante
In der Abwägung der Vor- und Nachteile der o.g. Varianten und auf Grundlage der Expertengespräche und der Abstimmungen mit der Auftraggeberin wird für die zukünftige Entwicklung des Rahmenplangebiets südlich Bitterfelder Straße die Variante
c) Weiterentwicklung als Standort für Dienstleistungen, Forschung und Bildung als Vorzugsvariante bestimmt.
In dieser Variante steht die Weiterentwicklung von bestehenden Ansätzen einer Gebietsprofilierung und eine bestmögliche Ausnutzung der Lagegunst an einem Grünraum, nahe der S-Bahn und im Zugangsbereich zu einem der „Zukunftsorte“ Berlins im Mittelpunkt.
Als „Auftakt“ zum CleanTech Marzahn könnten hier Forschungs-, Entwicklungs-, Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen Platz finden, die dessen Funktionen ergänzen würden.
Die rückwärtigen Flächenpotenziale, insbesondere die im öffentlichen Eigentum liegen-den Flächen, werden in dieser Variante besonderen Projektentwicklungen, z.B. der Bildung, Forschung oder Entwicklung vorbehalten, die im öffentlichen Interesse liegen und von der attraktiven Grünlage und dem kurzen Weg zur S-Bahn über den südlichen Geh- und Radweg profitieren können. Die Errichtung eines landeseigenen Gewerbehofs auf dem Grundstück Bitterfelder Str. 15 hat weiterhin eine hohe Priorität und könnte das vorgenannte Nutzungsspektrum ergänzen.
Um die Entwicklungsziele der Vorzugsvariante zu erreichen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans empfohlen.