Der Bebauungsplan 10-101 wird aufgestellt um die Kleingartenanlage „Am Fuchsberg“ als Dauerkleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verbindlich zu sichern. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ein Vorentwurf (Stand Januar 2020) erarbeitet. Der Vorentwurf setzt die gesamte Fläche der Kleingartenanlage „Am Fuchsberg“ als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ fest. Innerhalb dieser Grünfläche dürfen lediglich eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen – wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz – 24 m² nicht überschreitet. Ein eingeschossiges Vereinshaus, das mit der Zweckbestimmung in Einklang steht, ist zulässig. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB § 3 Abs. 2 BKleingG)
Der Bebauungsplan 10-101 „KGA Am Fuchsberg“ wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt. Somit muss eine Umweltprüfung mit einem entsprechenden Umweltbericht durchgeführt werden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sollen die Bürgerinnen und Bürger (auch Kindern) über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Sie haben die Gelegenheit sich schriftlich oder mündlich zur Planung zu äußern.