Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 10-101

Was ist geplant?

Der Bebauungsplan 10-101 wird aufgestellt um die Kleingartenanlage „Am Fuchsberg“ als Dauerkleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verbindlich zu sichern. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ein Vorentwurf (Stand Januar 2020) erarbeitet. Der Vorentwurf setzt die gesamte Fläche der Kleingartenanlage „Am Fuchsberg“ als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ fest. Innerhalb dieser Grünfläche dürfen lediglich eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen – wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz – 24 m² nicht überschreitet. Ein eingeschossiges Vereinshaus, das mit der Zweckbestimmung in Einklang steht, ist zulässig. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB § 3 Abs. 2 BKleingG)

Der Bebauungsplan 10-101 „KGA Am Fuchsberg“ wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt. Somit muss eine Umweltprüfung mit einem entsprechenden Umweltbericht durchgeführt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sollen die Bürgerinnen und Bürger (auch Kindern) über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Sie haben die Gelegenheit sich schriftlich oder mündlich zur Planung zu äußern.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-101 umfasst das gesamte Gelände der Kleingartenanlage „Am Fuchsberg“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst somit die Grundstücke Alfelder Straße 60, 74, 84 und 90 sowie Dankratweg 10 und 16. Die nördliche Grenze des Geltungsbereichs bildet die Alfelder Straße‚ welche nicht durch diesen Bebauungsplan überplant wird, sowie die südliche Grenze des Flurstücks 904 der Flur 6 Gemarkung Biesdorf. Nach Süden wird das Plangebiet durch den Dankratweg als auch durch das Schulgelände der Grundschule am Fuchsberg begrenzt. Die westliche Grenze verläuft entlang der Flurstücke 1470 und 1435. Im Osten grenzt das Plangebiet an die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Dornacher Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 14 und an das Grundstück Alfelder Straße 94. Der Geltungsbereich setzt sich aus den Flurstücken 1436, 952/13, 238/22 und 944/13 der Flur 6 Gemarkung Biesdorf zusammen.
Art der Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
10-101
Zeitraum der Beteiligung:
17.02.2020 - 20.03.2020

Ansichten vom Plangebiet

  • Kleingartenanlage Am Fuchsberg - Bellogasse

    Kleingartenanlage Am Fuchsberg - Bellogasse

  • Eingang der Kleingartenanlage Am Fuchsberg

    Eingang der Kleingartenanlage Am Fuchsberg

  • Kleingartenanlage Am Fuchsberg

    Kleingartenanlage Am Fuchsberg

  • Luftbild mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 10-101

    Luftbild mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 10-101

  • Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan 10-101

    Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan 10-101

  • Ausszug aus dem Kleingartenentwicklungsplan von Berlin

    Ausszug aus dem Kleingartenentwicklungsplan von Berlin

Downloads

Bebauungsplanentwurf (noch nicht rechtsverbindlich)

  • Bebauungsplanentwurf 10-101

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Plangebiet

  • Beschreibung des Plangebiets 10-101

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Veranlassung der Erforderlichkeit

  • Veranlassen der Erforderlichkeit 10-101

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Flächennutzungsplan

  • Flächennutzungsplan 10-101

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    PDF-Dokument (142.2 kB) - Stand: Februar 2020

Auswirkungen der Planung

  • Auswirkungen der Planung 10-101

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    PDF-Dokument (67.4 kB) - Stand: Februar 2020

Kleingartenentwicklungsplan Berlin

  • Kleingartenentwicklungsplan Berlin

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Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

  • Datenschutzerklärung Bebauungsplanung

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    PDF-Dokument (36.9 kB) - Stand: Februar 2020

Hier können Sie sich beteiligen:

Auslegungsort, Fristen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner/in und Anschrift

Ort:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt,
Fachbereich Stadtplanung, 4. Etage, Foyer

Frist:
17. Februar bis einschließlich 20. März 2020

Öffnungszeiten Auslegungsort:
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner: Herr Schreibauer

Telefon: (030) 90293 5223
Telefax: (030) 90293 5105

Postalische Adresse für Ihre Beteiligung:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
12591 Berlin