Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 10-85

Was ist geplant?

Mit dem Bebauungsplan 10-85 soll die Nutzung des Kunsthauses Flora auf dem Grundstück Florastraße 113 (gleichzeitig Florastraße 111 und Sudermannstraße 107, 109 und 111) als kulturelle und soziale Einrichtung planungsrechtlich gesichert werden. Wegen der Größe des Grundstücks und der prognostizierten Fehlbedarfe an Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen und Kitaplätzen wäre eine Jugendfreizeiteinrichtung und durch die zusätzliche Festsetzung der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ auch eine Kindertagesstätte zulässig. Alle genannten Zweckbestimmungen sind bereits nach derzeitigem Planungsrecht zulässig.
Nicht mehr zulässig wäre nach dem Bebauungsplanentwurf eine Wohnnutzung. Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen wird kein städtebaulicher Ordnungsbedarf gesehen. Zukünftige Vorhaben müssen sich weiterhin in die nähere Umgebung einfügen.

Die planungsrechtliche Sicherung ist erforderlich, um den etablierten Standort langfristig im Sinne einer Begegnungs-, Betreuungs- und Freizeitstätte als einen Beitrag zur Wohnqualität für die örtliche Öffentlichkeit zu erhalten. Der über das Grundstück verlaufende Wernergraben als Gewässer 2. Ordnung wird nachrichtlich übernommen.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Bebauungsplanverfahren 10-85 für das Grundstück Sudermannstr. 107, 109, 111, Florastraße 111,113 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf
Art der Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
10-85
Zeitraum der Beteiligung:
01.10.2018 - 02.11.2018

Downloads

Begründung

  • B-Plan 10-85 - Begründung

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (2.6 MB) - Stand: August 2018

Bebauungsplanentwurf

  • B-plan 10-85 - Planentwurf

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: August 2018

Grundstücksverzeichnis

  • B-plan 10-85-grundstücksverzeichnis

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (118.3 kB)

Ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 38 vom 21.09.2018, Seite 5232 und 5233)

  • B-Plan 10-85 - Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (21.7 kB) - Stand: September 2018

Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

  • Datenschutzerklärung Bebauungsplanung

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (36.9 kB)

Hier können Sie sich beteiligen:

Auslegungsort, Fristen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner/in und Anschrift

Ort:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt,
Fachbereich Stadtplanung, 4. Etage, Foyer

Frist:
01. Oktober bis einschließlich 02. November 2018

Öffnungszeiten Auslegungsort:
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartnerin: Frau Ciupek

Telefon: (030) 90293 5108
Telefax: (030) 90293 5105

Postalische Adresse für Ihre Beteiligung:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
12591 Berlin