Der Bebauungsplan 10-81a G „Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, Bereich M1 Nord“ wird aufgestellt, um die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in Marzahn-Nord zu steuern.
Der Bebauungsplan 10-81a G setzt die Steuerungsgrundsätze des 2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Marzahn-Hellersdorf in verbindliches Planungsrecht um. Das wesentliche Planungsziel besteht in der Erhaltung und Entwicklung des Ortsteilzentrums Havemannstraße als zentralem Versorgungsbereich für den Bereich Marzahn-Nord.
Der Bebauungsplan 10-81a G ist ein einfacher Bebauungsplan, der nur Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels enthält. Weitergehende Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie Verkehrsflächen sind nicht enthalten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-81a G bezieht sich auf unbeplante Innenbereichslagen. Das Ortsteilzentrum Havemannstraße sowie bestehende Einzel-Bebauungspläne sind nicht Bestandteil des Geltungsbereiches.
Nach erfolgter Abwägung der bisher vollzogenen Verfahrensschritte wurde eine neue Entwurfsfassung des Bebauungsplanes 10-81a G vom September 2018 entwickelt. Zu dieser Entwurfsfassung wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt.
Der Bebauungsplan 10-81a G wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 10-81a G vom September 2018 liegt mit Begründung gemäß § 4a Abs. (3) BauGB erneut öffentlich aus. Dem Amtsblatt von Berlin und dem Internet sind die Informationen über die Datenverarbeitung zu entnehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.