Der Bebauungsplan XXI-23 dient der Festsetzung von Industrie- und Gewerbeflächen unter Wahrung der vorhandenen historisch gewachsenen und zum Teil unter Denkmalschutz stehenden städtebaulichen Strukturen, der Sicherung der bestehenden technischen Infrastrukturanlagen des Pump- und des Umspannwerkes entlang der Landsberger Allee, Flächen zur Fernwärmeversorgung und Regenwasserbehandlung am Pyramidenring sowie der Sicherung der Anbindung an die umgebenden Straßenverkehrsflächen und Klärung der inneren Erschließung über private Grundstücksflächen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) geführt. Für den Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB parallel eine Umweltprüfung durchgeführt, welche als Umweltbericht in den Bebauungsplan Eingang findet.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen.