Die Kleingartenanlage „Am Kienberg“ soll durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Dauerkleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Der in der Kleingartenanlage bestehende öffentliche Kinderspielplatz wird als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ gesichert. Weiterhin werden Gehrechte für die Allgemeinheit festgesetzt.
Die erneute öffentliche Auslegung ist erforderlich, da ein weiteres Gehrecht für die Allgemeinheit in die Planung aufgenommen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.