Der Bebauungsplan XXI-37 „Köpenicker Straße / Am Wuhlebecken“ dient der Festsetzung von Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet landschaftlicher Prägung, Sicherung des Wuhlelandschaftsraumes (Festsetzung einer Öffentlichen Grünfläche sowie einer Öffentlichen Naturnahen Parkanlage mit Kinderspielplatz), Festsetzung einer Fläche zur Abwasserentsorgung sowie Festsetzung öffentlicher und privater Verkehrsflächen.
Im Zuge der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung werden die wesentlichen Planungsinhalte beibehalten.
Folgende Änderungen sind Gegenstand der Beteiligung: Für das Flurstück 3195 erfolgt eine Ausweisung als Fläche für Entsorgungsanlagen (Abwasserpumpwerk) entsprechend der derzeitigen und dauerhaft erforderlichen Nutzung. Weiterhin wird die Planung in Teilbereichen westlich des Wateweges (WA 5, WA 6) in Bezug auf die Anpassung von Geschossigkeit, GFZ und ergänzender Festsetzung der maximalen Baukörperhöhe geändert. Dies erfolgt im Sinne einer Differenzierung der baulichen Höhen zum Wuhletal und einer wirtschaftlichen Verwertung der Baugrundstücke. Die Pflanzliste wird korrigiert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Bisher eingegangene Stellungnahmen fließen in die abschließende Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.