Der Bebauungsplan 10-98 wird aufgestellt um eine langfristige Deckung der steigenden Bedarfe an Plätzen in Kindertagestätten gewährleiten zu können. Um die Nutzung als Kindertagesstätte planungsrechtlich zu sichern, wird die Fläche des Plangebietes entsprechend der geplanten Nutzung als „Fläche für Gemeinbedarf” mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte” festgesetzt. Das Verfahren nach § 13a im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungplanverfahren 10-98
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-98 umfasst die Flurstücke 183 und 1358 somit das Grundstück Mark-Twain-Straße 32, 34 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Ortsteil Hellersdorf. Beide Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Hellersdorf.
- Art der Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- 10-98
- Zeitraum der Beteiligung:
- 12.07.2021 - 13.08.2021
Downloads
Bebauungsplanentwurf zum 10-98 (noch nicht rechtsverbindlich)
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Bebauungsplanentwurf zum 10-98
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Bestandssituation und Geltungsbereich
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Bestandssituation und Geltungsbereich, 10-98
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Veranlassung und Erforderlichkeit
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Veranlassung und Erforderlichkeit, 10-98
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Geltendes Planungsrecht
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Geltendes Planungsrecht, 10-98
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Flächennutzungsplan Berlin
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Flächennutzungsplan Berlin zum 10-98
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Planungsziele
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Planungsziele, 10-98
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Auswirkungen auf die Umwelt
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Auswirkungen auf die Umwelt 10-98
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Datenschutzerklärung Bebauungsplanung
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Datenschutzerklärung Bebauungsplanverfahren
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