Grundstück und Baugrundstück

Allgemeine Informationen:

Grundstück = Baugrundstück ist das im Grundbuch unter eigener Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts eingetragene Buchgrundstück – also das Grundstück im Rechtssinne. Gebäude dürfen gemäß § 4 BauO Bln nur errichtet werden, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder wenn das Grundstück eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat. Ein Gebäude auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass dadurch keine Verhältnisse eintreten können, die Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes widersprechen

Hinweise:

Die öffentlich-rechtliche Sicherung geschieht durch Begründung einer Baulast.

Rechtliche Grundlagen:

Ansprechpartner/in:

Bereich Hellersdorf:
Frau Stapf
Tel.: (030) 90293-5690
Frau Ledderboge
Tel.: (030) 90293-5688

Bereich Marzahn:
Herr Keßlau
Tel.: (030) 90293-5640
Frau Michel
Tel.: (030) 90293-5684