Einsichtnahme in archiverte Bauakten

Reihe von Aktenordnern

Allgemeine Informationen:

Nach den Vorschriften des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Einsichtnahme in die Akten, die bei öffentlichen Stellen geführt werden. Ausnahmen und Einschränkungen sind in den Vorschriften des Gesetzes geregelt und werden bei Antragstellung geprüft. Das Stadtentwicklungsamt führt ein Archiv und gewährt auf Antrag Akteneinsicht oder Aktenauskunft.

Rechtliche Grundlagen:

Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG

Gebühren:

Für Akteneinsichten, Aktenauskünfte und Kopien sind Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung zu zahlen.

Ansprechpartnerin:

NN

Formulare:

keine

Bis auf Weiteres können im Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz keine Akteneinsichten durchgeführt werden.