Einsichtnahme in archivierte Bauakten

Reihe von Aktenordnern

Allgemeine Informationen:

Nach den Vorschriften des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Einsichtnahme in die Akten, die bei öffentlichen Stellen geführt werden. Ausnahmen und Einschränkungen sind in den Vorschriften des Gesetzes geregelt und werden bei Antragstellung geprüft. Das Stadtentwicklungsamt führt ein Archiv und gewährt auf Antrag Akteneinsicht oder Aktenauskunft.

Rechtliche Grundlagen:

Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG

Gebühren:

Für Akteneinsichten, Aktenauskünfte und Kopien sind Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung zu zahlen.

Ansprechpartnerin:

Frau Wöllmann (BWA 16), Telefon: 030 90293 5622
Frau Eggebrecht (BWA 18), Telefon: 030 90293 5629

Für Anfragen per E-Mail: bwa@ba-mh.berlin.de

Formulare:

keine

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz

Gruppenleiterin:

Frau Hecht

Sprechzeiten

Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung