Wohnungsaufsicht Marzahn-Hellersdorf

Allgemeine Informationen:

Das Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin (Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin – WoAufGBln) regelt die Vorgaben zur Beseitigung von Wohnungsmissständen, die Verbesserung von Wohnungsverhältnissen und die ordnungsgemäße Nutzung und Benutzbarkeit von Wohngebäuden und Wohnungen.
Den Anzeigen betroffener Mieter folgend, wird die zuständige Wohnungsaufsichtsbehörde tätig und fordert vom Eigentümer / Vermieter die Durchführung notwendiger Arbeiten.

Rechtliche Grundlagen:

Unterlagen:

Sofern der Eigentümer seinen Pflichten nicht nachkommt, benötigen wir von Ihnen:
  • Formlose Anzeige, gegebenenfalls telefonisch mit kurzer Mängelbeschreibung,
  • Nachweis, dass Sie diesen Mangel beim Vermieter bereits erfolglos angezeigt haben (Schriftverkehr),
  • Angaben zum Grundstückseigentümer beziehungsweise dessen Verwaltung.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Hecht
Tel.: (030) 90293-5685

Frau Geigelath
Tel.: (030) 90293-5123