Prüfingenieure und Prüfsachverständige

Allgemeine Informationen:

Gemäß § 84 BauO Bln ist die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über

  • Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure und Prüfämter, denen bauaufsichtliche Prüfaufgaben einschließlich der Bauüberwachung und der Bauzustandsbesichtigung nach Bauanzeige übertragen werden, sowie
  • Sachverständige, sachverständige Personen oder Stellen, die im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen prüfen und bescheinigen.

Hinweise:

Näheres wird durch die bautechnische Prüfungsverordnung geregelt.

Rechtliche Grundlagen:

Gebühren:

DieGebühren ergeben sich aus der Bautechnische Prüfungsverordnung – BauPrüfV

Ansprechpartnerinnen:

Bereich Hellersdorf:
Frau Stapf
Tel.: (030) 90293-5690
Frau Ledderboge
Tel.: (030) 90293-5688

Bereich Marzahn:
Herr Keßlau
Tel.: (030) 90293-5640
Frau Michel
Tel.: (030) 90293-5684

Formulare: