Informationsschreiben zur Vogelgrippe

Sehr geehrte Geflügelhaltende,

aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit dem Erreger H5N1 der Aviären Influenza/Vogelgrippe in u.a. Brandenburg, möchten wir Sie mit diesem Schreiben sensibilisieren und um verstärkte Kontrolle der Gesundheit Ihrer Tiere bitten.

Die bei Wildvögeln gelegentlich vorkommende Tierseuche wird landläufig als Vogelgrippe bezeichnet.
Sie ist für Geflügelbestände insbesondere Hühner, Gänse und Enten hochansteckend und wird in der Regel durch Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder durch deren Kot übertragen.

Sollten Sie plötzliche Erkrankungen des Bestandes oder Todesfälle feststellen, so bitte ich Sie um Information der Veterinäraufsicht unter ord@ba-mh.berlin.de oder 030 90293 6500.

Für Menschen, andere Säugetiere, Singvögel und auch Tauben ist der Erreger der Vogelgrippe nur in seltenen Fällen und intensivem Kontakt ansteckend.

Da auf Grund des derzeitigen Vogelzuges mit weiteren Befunden auch im Stadtgebiet von Berlin zu rechnen ist, sind Sie aufgefordert, Ihre Geflügelbestände gegen Wildvogelkontakt zu schützen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass Ihre Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, sie nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Die zuständige Behörde kann eine Aufstallung auf Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Vogelgrippe durch Wildvögel anordnen. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf besteht zurzeit keine Pflicht zur Aufstallung von Geflügel. Aber: Sie müssen in der Lage sein, Ihre Tiere rasch und tierschutzgerecht aufzustallen.

Wir erinnern Sie noch einmal daran, dass ein Register (Beispiel siehe Anlage) zu führen ist und die Tiere regelmäßig gegen die atypische Vogelgrippe (Newcastle Disease – ND) zu impfen sind. Zum verlässlichen Impfschutz gehören auch Wiederholungsimpfungen. Bitte lassen Sie sich hierfür von Ihrem praktischen Tierarzt beraten.

Die Aufzeichnungen hierüber sind aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Sollten Sie kein Geflügel mehr halten oder sich Ihre Kontaktdaten geändert haben, bitten wir ebenfalls um eine kurze Information.

Bitte beachten Sie die Pressemitteilung der Senatsverwaltung “Vogelgrippe bei zwei Kranichen aus Berlin durch das Landeslabor Berlin Brandenburg nachgewiesen”.

  • Vorlage Bestandsregister Geflügel

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Ordnungsamt/Veterinärüberwachung Marzahn-Hellersdorf