Probleme mit Wildschweinen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf

Wenn Sie Probleme mit Wildschweinen vermeiden oder minimieren wollen – dann sollten Sie zuerst wissen, mit wem Sie es zu tun haben.
Nützliche Informationen zum Umgang und Verhalten dieser ungeladenen Gäste finden Sie hier auf dieser Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Werden Wildschweine im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bejagt?

Nur in sehr eingeschränkter Form. Der Grund dafür ist, dass der Bezirk komplett befriedet ist und auf befriedeten Flächen keine reguläre Jagd stattfinden darf. Für solche Flächen gibt es Stadtjäger.

Was bedeutet Stadtjäger?

Der Stadtjäger arbeitet ehrenamtlich und eigenverantwortlich. Die Verantwortung dafür, ob anstelle eines Wildschweins ein Gegenstand oder sogar ein Lebewesen Schaden nimmt trägt der Stadtjäger allein. Daher prüft er sehr genau, wann und wo er überhaupt einen Schuss abgeben kann, ohne Menschen, andere Tiere oder Sachen zu beschädigen.
In Gebieten mit umfangreichem Publikumsverkehr kann es daher dauern, bis sich eine Möglichkeit für den Abschuss ergibt.
Eine weitere Vorrausetzung für das Tätigwerden des Stadtjägers ist das Einverständnis des/der Grundstückseigentümer*in. Bei privaten Grundstücken, die mehreren Personen gehören, bestehen häufig unterschiedliche Auffassungen zur Bejagung auf dem gemeinschaftlichen Grundstück. Diesen Konflikt kann der Stadtjäger nicht lösen – er kann erst tätig werden, nachdem alle Eigentümer zugestimmt haben.

Kann ich den Stadtjäger selber anrufen und beauftragen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Stadtjäger werden vom Ordnungsamt oder der Polizei informiert, die Telefonnummern der Jäger werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Kontaktieren Sie das Ordnungsamt schriftlich per E-Mail oder telefonisch (030) 90293-6500/-6561/-6560 und teilen Sie möglichst detailliert mit, wo und zu welchen Uhrzeiten Sie Wildschweine festgestellt haben. Das Ordnungsamt nimmt dann mit dem Stadtjäger Kontakt auf und im Anschluss meldet sich der Stadtjäger bei Ihnen.

Kann das Ordnungsamt dem Stadtjäger Anweisungen geben?

Nein, das ist nicht möglich.

Was kann ich tun?

Sie können das eigene Grundstück mit einem geeigneten Zaun schützen; dazu finden Sie nützliche Hinweise auf der oben genannten Seite der Senatsverwaltung.
Hinterlassen Sie keine Lebensmittel im Park oder Wald – diese sind bei Wildschweinen sehr beliebt!
Auf keinen Fall dürfen Wildschweine gefüttert werden!