Maul- und Klauenseuche

wachsamer Wasserbüffel

Wasserbüffel

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf von Berlin zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche

Am Freitag, 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei einem Wasserbüffel amtlich festgestellt. Diese hoch ansteckende Tierseuche betrifft vor allem Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Alpakas und hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Der letzte Fall in Deutschland wurde 1988 registriert, in der EU trat die Krankheit zuletzt 2011 in Bulgarien auf.

Jeder Verdacht auf eine Erkrankung von Tieren empfänglicher Arten ist der Veterinäraufsicht des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin sofort unter: ord@ba-mh.berlin.de, Tel.: 030/90293-6601, Fax: 030/90293-6605 zu melden.

Zum Zwecke des Schutzes vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche erlässt die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf die folgende tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung:

  • MKS-Allgemeinverfügung (Stand: 11.02.2025)

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