A l l g e m e i n v e r f ü g u n g
- Alle Halterinnen und Halter von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) dürfen ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit -Serotyp 3 – oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) gestattet wurde, durch Tierärztinnen und -ärzte impfen lassen. Hierbei sind die Angaben des Impfstoffherstellers in Verbindung mit denen des Friedrich-Löffler-Instituts zu beachten.
- Wer als Tierhalterin oder -halter von der Genehmigung nach Ziffer 1 Gebrauch macht, hat dem zuständigen Bezirksamt jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen nach deren Durchführung unter Angabe nachfolgender Daten mitzuteilen.
a) der Registriernummer der Tierhaltung
b) des Datums der Impfung
c) des verwendeten Impfstoffs
d) bei Rindern: der Ohrmarkennummer eines jeden geimpften Tieres
e) bei Schafen und Ziegen: der Anzahl der geimpften Tiere
f) bei anderen empfänglichen Tieren: der Anzahl der geimpften Tiere sowie ggfs. der Einzeltierkennzeichnung
Die Mitteilung erfolgt schriftlich/formlos an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Premnitzer Str. 11, 12681 Berlin bzw. per E-Mail an ord@ba-mh.berlin.de