Reisen für behinderte Kinder und Jugendliche

lachende Kinderhände in regenbogenfarben

Integrative Ferienreisen sind Angebote, die im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 (3) Sozialgesetzbuches VIII der Förderung und Entwicklung von Kinder und Jugendlichen dienen.

Verfahrensweise

Wie ist der Verfahrenweg zur Beantragung einer solchen Reise?
  • Die Eltern nehmen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen der Eingliederungshilfe auf und stellen einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme der behinderungsbedingten Mehrbedarfe zur Teilnahme an einer Integrationsreise Ihres behinderten Kindes.
  • Die Liste der Integrationsreisen können Sie hier einsehen
  • Die Eltern erhalten nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens einen Bescheid.
  • Sollte eine Teilnahme an einer solchen Reise nicht in Frage kommen, werden die Eltern vorab informiert.
  • Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme gibt.
    Das Anmeldeverfahren endet am 30. April des laufenden Jahres.

Fallmanagerinen der Eingliederungshilfe

Download

  • Ferienreisen 2020 für behinderte Kinder und Jugendliche über freie Träger

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