Hilfen zur Erziehung

Sicherheit für Teddys

Gemäß § 27 SGB VIII hat ein/e Personensorgeberechtigter/e bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohle des Kindes/ Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Auf der Grundlage des Antrages der Personensorgeberechtigten wird im Jugendamt über Art und Umfang der Hilfe bezogen auf den Bedarf im Einzelfall entschieden.
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe realisieren diese Leistungen im Auftrag des Jugendamtes.

  • Abschlussbericht einer Prozess- und Ergebnisevaluation mit Empfehlungen

    PDF-Dokument (1023.7 kB)

Dokumente des Qualitätszirkels Hilfe zur Erziehung

  • Richtlinien Hilfeberichterstellung

    PDF-Dokument (14.6 kB)
    Dokument: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Jugendamt

  • Elternarbeit Qualitätsstandards

    PDF-Dokument (599.6 kB)

  • Elternarbeit Qualitätsstandards Checkliste

    PDF-Dokument (35.2 kB)

  • Checkliste für Verselbstständigung aus HzE

    PDF-Dokument (28.0 kB)

  • Positionen des Qualitätszirkels HzE zur sozialpädagogischen Diagnostik/ Clearing

    PDF-Dokument (29.1 kB)

  • Clearing Positionen

    PDF-Dokument (25.4 kB)

  • Flex-Finanzierung HzE Ergebnisse UAG

    PDF-Dokument (69.6 kB)

  • Auflagen, Aufgaben, Aufträge, Standards

    PDF-Dokument (19.7 kB)

  • Qualitätsstandards zur Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten in den Hilfen zur Erziehung und der Familienförderung

    PDF-Dokument (545.5 kB)

  • Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Personensorgeberechtigten in den Hilfen zur Erziehung und der Familienförderung

    PDF-Dokument (76.4 kB)