Einschulungsuntersuchung

Blondes Mädchen zum Schulstart

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

die schulärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in die Schule.

Die Einschulungsuntersuchungen werden voraussichtlich vom 02.11.2026 bis zum 30.04.2027 vom KJGD des Gesundheitsamtes Marzahn-Hellersdorf durchgeführt. Hier gilt die Grundschulverordnung (GSVO) §5 Absatz 1 (…, dass sich die Reihenfolge der Untersuchung am Alter der Kinder orientiert.).

Die zurückgestellten Kinder vom vorangegangenen Schuljahr, die eine zweite Untersuchung benötigen, werden durch die Mitarbeiterinnen des KJGD einen Terminvorschlag erhalten.

Ist Ihr Kind zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021 geboren, haben Sie ab dem 26.10.2026 folgende Möglichkeiten einen Termin zur Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes zu vereinbaren:
1. Internet:
Bitte buchen Sie auf der folgenden Internetseite einen Termin für die Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes. Einschulungsuntersuchung

Bitte beachten Sie, dass die Buchung nur über einen Computer möglich ist, die Nutzung von Tablets und Handys ist nicht möglich. Mittwochs von 13:00 bis 20:00 Uhr wird das Programm gewartet. Buchungen sind in dieser Zeit nicht möglich.

2. Rückruf des KJGD:
Wenn Sie kein Internet haben, hinterlassen Sie bitte bei der Schulanmeldung Ihres Kindes in der Schule auf freiwilliger Basis Ihre Telefonnummer.
Die Mitarbeiter des KJGD melden sich telefonisch bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
  • Bitte halten Sie Ihren Termin unbedingt ein oder geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können! (Schulgesetz § 52 Abs. 1 und 2, § 45 Absatz 1)
  • Bitte haben Sie alle erforderlichen Unterlagen am Termin dabei (Impfausweis, Vorsorgeheft, wichtige Arztbriefe), sowie notwendige Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte, etc.)
Denken Sie bei der schulärztlichen Untersuchung in folgenden Fällen bitte an eine Vollmacht:
  • getrenntlebende Eltern, aber gemeinsames Sorgerecht
  • Kind wird von Großeltern, anderen Verwandten oder Freunden der Familie begleitet
  • Sorgerecht liegt bei Dritten

Ihr Team vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Flyer zur Einschulungsuntersuchung

  • Flyer für Einschulungsuntersuchungen

    PDF-Dokument (829.5 kB)

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Kinder- und Jugendgesundheit