Wahlen zu den Vorschlagslisten der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung 2022

Wahl SV groß

60 Jahre und älter? Wirken Sie mit! Wählen Sie mit!

Unser Stadtbezirk altert zusehends – ca. 82.330 Bürger*innen in Marzahn-Hellersdorf sind 60 Jahre und älter.
Deshalb ist es wichtig, dass es ein Gremium gibt, das die Interessen dieser älteren Bürger*innen vertritt. Solch ein Gremium ist die bezirkliche Seniorenvertretung.
Die Seniorenvertretungen der Bezirke, der Landesseniorenbeirat Berlin und die Landesseniorenvertretung sind die Gremien der Interessensvertretung für Menschen über 60 Jahren in Berlin.
Die Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf setzt sich für gesellschaftliche Teilhabe und die Einbindung älterer Menschen im Bezirk und auf Landesebene ein. Der Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf ist es sehr wichtig, das die Teilhabe der Senior*innen an der fortschreitenden Digitalisierung gesichert wird.
Weiterhin sind für uns Fragen der Barrierefreiheit von großer Wichtigkeit, dass bedeutet sicheres Bewegen im Kiez, gleichbedeutend mit sicheren Gehwegen, Bordsteinabsenkungen, akustischen Signalen an den Ampeln, abgesicherte Baustellen, dafür setzen wir uns ein!

Informationen zu den Wahlen der Vorschlagslisten der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung im März 2022 – Ihre Stimme zählt!

Zwischen dem 14. und 18. März 2022 fanden in allen Berliner Bezirken die Seniorenvertretungswahlen statt. Die Wahl der Seniorenvertretung ist im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG - geregelt.

Bei inhaltlichen Fragen zur Mitarbeit in der bezirklichen Seniorenvertretung wenden Sie sich bitte telefonisch an 030 90293 – 4377 oder per E-Mail an: seniorenvertretung-mh@gmx.de

  • 13.09.2021 ÖFFENTLICHER AUFRUF Berufung in die Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf / Unterbreitung von Berufungsvorschlägen

    PDF-Dokument (298.5 kB)

  • 10.01.2022 ÖFFENTLICHER AUSHANG zur Wahl der Vorschlagslisten und Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung

    PDF-Dokument (98.4 kB)

  • 23.03.2022 Öffentlicher Aushang zur Bekanntgabe der Anzahl der erreichten Stimmen zur Ermittlung der Vorschlagsliste zur Berufung der Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf

    PDF-Dokument (165.5 kB)

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die SENIORENVERTRETUNGS-WAHL 2022

  • KandidatInnen Seniorenvertretungswahl 2022

    Broschüre mit Informationen und Vorstellungen der Kadidatinnen und Kandidaten für die Seniorenvertretung 2022

    PDF-Dokument (580.3 kB)

Frau in der Wahlkabine

Kandidatinnen und Kandidaten in Wort und Bild

Übersicht alle Kandidatinnen und Kandidaten (Youtube-Video) Weitere Informationen

Stimmzettel wird in Wahlurne gesteckt

Wahlwoche: 14. bis 18. März 2022

Die Wahlorte und -termine waren:

Montag, 14. März 2022
10:00 – 15:00 Uhr
Stadtteilzentrum Marzahn-Nord
Nachbarschafts- und Familienzentrum „Kiek in“
Rosenbecker Straße 25-27, 12689 Berlin

Dienstag, 15. März 2022
10:00 – 15:00 Uhr
Stadtteilzentrum Marzahn-Mitte
Kieztreff international
Marzahner Promenade 38, 12679 Berlin

Mittwoch, 16. März 2022
10:00 – 15:00 Uhr
Stadtteilzentrum Hellersdorf-Nord
AWO Stadtteiltreff im Nachbarschaftshaus „Kastanie“
Kastanienallee 53, 12627 Berlin

Donnerstag, 17. März 2022
10:00 – 15:00 Uhr
Stadtteilzentrum Kaulsdorf
Brodauer Straße 27-29, 12621 Berlin

Freitag, 18. März 2022
10:00 – 15:00 Uhr
Stadtteilzentrum Mahlsdorf-Süd
AWO Stadtteiltreff im „Haus der Begegnung“
Hultschiner Damm 98, 12623 Berlin

Für wahlberechtigte Bürger*innen besteht Maskenpflicht nach § 2 Abs. 1 und 2 (s. § 14aPkt.2) der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Die öffentliche Auszählung der Stimmzettel fand am 21.3. und 22.03.2022 im Bürodienstgebäude Riesaer Str. 94, 12627 Berlin statt.

Wahlunterlagen zur Seniorenvertetungswahl 2022 als Audiodatei

Durch den Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. die älteste Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten wurden die Wahlunterlagen für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf als Audiodatei zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank dafür!

- Vorbemerkung

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

- Die Wahlbenachrichtigung mit dem Antrag auf Briefwahl

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

- Das Merkblatt zur Briefwahl

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

- Die Informationen zum Seniorenmitwirkungsgesetz

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

- Die Broschüre mit der Kandidatenvorstellung

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

- Abstimmungsliste (Stimmzettel)

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

- Den Wahlschein für die Briefwahl

Quelle: Lokaler Server
Formate: audio/mp3

Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 31.01.2022
Wahlen zur Seniorenvertretung 2022

Pressemitteilung vom 28.03.2022
„Mit 60 aktiv in Marzahn-Hellersdorf“ Berufung in die Marzahn-Hellersdorfer Seniorenvertretung)

Illustration Sprechblasen mit Fragezeichen und Info

Fragen zur Wahl der Seniorenvertretung

Fragen und Antworten zur Wahl der Seniorenvertretung

Aus wie vielen Personen besteht die bezirkliche Seniorenvertretung?

Die Seniorenvertretung besteht aus Minimum 13 und Maximum 17 Personen.

Wer darf wählen?

Jede Person, die zum Zeitpunkt der Wahlbenachrichtigung ihren Hauptwohnsitz in Berlin Marzahn-Hellersdorf hat und vor dem 01.04.1962 geboren worden ist, kann an der Wahl zur bezirklichen Seniorenvertretung für seinen Bezirk teilnehmen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Wer kann gewählt werden?

Jede Person, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin Marzahn-Hellersdorf hat und vor dem 01.04.1962 geboren worden ist.

Wie erfahren die Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht, den Terminen und Fristen?

Das Bezirksamt verschickt bis spätestens dem 14. Januar 2022 jedem Wahlberechtigten (Hauptwohnsitz in Berlin Marzahn-Hellersdorf und vor dem 01.04.1962 geboren) eine Wahlbenachrichtigung.

Kann ich die kandidierenden Personen anrufen oder kontaktieren?

Grundsätzlich: Nein.
Die kandidierenden Personen verfassen einen Vorstellungstext. Die Texte werden in einer Broschüre zusammengefasst, die zugänglich sein wird.
Diese werden ab dem 20.01.2022 zur Verfügung stehen.

Wo finde ich eine Übersicht der kandidierenden Personen?

Auf der Online-Präsenz des Bezirkes, auf Aushängen des Rathauses und der Diesntgebäude. Zudem werden die Aushänge an Stadtteilzentren, KIEZKLUBs und Senioreneinrichtungen versendet.

Gibt es die Möglichkeit, die kandidierenden Personen kennenzulernen und Fragen stellen?

Die kandidierenden Personen haben sich an drei Terminen an verschiedenen Orten in Marzahn-Hellersdorf vorgestellt.
Montag, 17. Januar 2022
Bezirkliches Informationszentrum / BIZ
Hellersdorfer Straße 159, 12629 Berlin

Dienstag, 18. Januar 2022
Freizeitforum Marzahn / Arndt-Bause-Saal
Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin

Donnerstag, 20. Januar 2022
Bezirkliches Informationszentrum / BIZ
Hellersdorfer Straße 159, 12629 Berlin

Wann und wo wird gewählt?

Die Wahl findet in der Woche vom 14.03.-18.03.2022 an fünf Orten in Marzahn-Hellersdorf statt.

Wann werde ich über die Wahl benachrichtigt/ bekomme ich meinen Wahlschein?

Bis spätestens 14.01.2022 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt.

Kann ich den Wahlschein online beantragen und auch online wählen?

Nein, das geht nicht, da u. a. eine rechtsverbindliche Unterschrift von Ihnen erforderlich ist.

Kann ich per Brief wählen?

Ja, dazu muss die Briefwahl beantragt werden.
Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Diesen Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheins können Sie per Post an das:
IT –Dienstleistungszentrum Berlin
- Wahl zur Seniorenvertretung -
Druckzentrum
Berliner Str. 112-115
10713 Berlin
oder per Fax +49 30 9028 8500 (ITDZ) schicken.
Sie können den Antrag auch elektronisch per Email: seniorenwahl2022@labo.berlin.de schicken.
Dazu müssen Sie diesen Antrag unbedingt mit Ihrer Unterschrift einscannen.

Muss ich Porto auf den Umschlag für den Antrag auf Briefwahl kleben?

Ja.

Kann ich nicht in einem anderem als meinen Wohnbezirk wählen gehen?

Nein, das geht nur im Wohnbezirk, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.

Ich bin mobilitätseingeschränkt, holt mich jemand ab?

Nein, nutzen Sie die Briefwahl oder lassen sich von einer vertrauten Person begleiten.

Kann ich meinen Wahlschein im Wahlamt abgeben?

Nein, er muss mit der Post geschickt werden.

Ich habe mich verschrieben. Ist es möglich einen neuen Stimmzettel zu bekommen?

Ja, im Wahllokal in der Wahlwoche vom 14.03.2022 bis 18.03.2022. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihren Wahlschein und Stimmzettel mit.

Ich habe meinen Personalausweis vergessen. Kann ich trotzdem wählen?

Ja, falls Sie ein anderes amtliches Personaldokument mit Lichtbild, wie den Führerschein, vorlegen können. Ansonsten geht es leider nicht.

Mein Personalausweis / Führerschein ist nicht mehr gültig, kann ich damit wählen gehen?

Ja.

Wie viele Stimmen habe ich für die Wahl?

Es dürfen auf einem Wahlzettel höchstens zehn Kreuze gemacht werden.

Kann ich auch mehrere Kreuze bei einer Person auf der Wahlliste machen?

Nein. Bei jeder kandidierenden Person darf nur ein Kreuz gemacht werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Kann ich den Namen einer Person durchstreichen, wenn ich diese Person nicht wählen möchte?

Nein. Es sind nur Kreuze zulässig. Mit einem Kreuz wählen Sie eine Person.

Kann ich auf der Liste Namen ergänzen?

Nein, dann ist der Stimmzettel ungültig. Nur Personen, die zuvor schriftlich ihr Einverständnis zur Kandidatur erklärt haben, stehen auf dem Wahlzettel.

Wo bekomme ich die Broschüre der kandidierenden Personen?

Online, mit den Wahlunterlagen zur Briefwahl; bei den Vorstellungen der Kandidat*innen sowie in Freizeiteinrichtungen und Bibliotheken.

Wann kommen die Wahl-Ergebnisse?

Die Ergebnisse werden innerhalb einer Woche nach dem letzten Wahltermin durch die Wahlkommission ausgezählt. Dann übergibt die Wahlkommission dem Bezirk binnen einer Woche das Ergebnis. Eine Woche nach dieser Übergabe wird diese ausgehängt und veröffentlicht.

Wo werden die Wahlergebnisse veröffentlicht?

Per Öffentlichem Aushang – zum Beispiel Schaukästen der Rathäuser, Freizeiteinrichtungen u.a..
Zusätzlich werden sie online bekannt gegeben.

Wer beruft wann und nach welchen Kriterien die Seniorenvertretung?

Spätestens zwei Wochen nach der Wahl beruft die zuständige Bezirksstadträtin bzw. der zuständige Bezirksstadtrat die Mitglieder der Seniorenvertretung für die Dauer einer BVV-Wahlperiode bzw. bis zur nächsten Seniorenvertretungswahl. Relevant ist die Anzahl der erreichten Stimmen.

InfoFlyer Seniorenvertretung 2021

Informationsfaltblatt zu den Seniorenmitwirkungsgremien

Der Berliner Senat will die Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft unterstützen. Geregelt wird dies durch das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG).

Die Möglichkeiten der politischen Teilhabe werden in dem Informationsfaltblatt beschrieben. Dieses können Sie hier als PDF Datei herunterladen. Der Flyer ist in den Sprachen Deutsch, Deutsch Leichte Sprache, Vietnamesisch, Türkisch, Arabisch, Englisch, Russisch und Französisch verfügbar.
Weitere Informationen zum Informationsfaltblatt