Einmalige Leistungen

Auf einem Stein liegt ein Ast. Auf der linken Seite liegen mehrere flache Steine übereinander auf dem Ast. Auf der rechten Seite hält ein größerer Stein das Gleichgewicht.

Gewährung von einmaligen Beihilfen außerhalb eines laufenden Falles nach Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII)

Da mit dem 01.01.2005 die meisten früheren einmaligen Leistungen bereits im Regelsatz enthalten sind, werden nur noch für drei Ausnahmen gesondert Leistungen erbracht:

  • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt;
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstung sowie Miete von therapeutischen Geräten