- Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen Verwandte oder Ehegatten, deren Angehörige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch erhalten.
- Einziehung von Forderungen des Landes Berlin gegen Kostenersatzpflichtige (beispielsweise Kostenersatz wegen zu Unrecht bezogener Sozialhilfe, Darlehen oder Forderungen gegen Erben).
- Übernahme von Bestattungskosten, soweit den hier zu Verpflichtenen nicht zugemutett werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Weitere Informationen zur Leistungsberechtigung und zum Leistungsinhalt können dem Informationsflyer entnommen werden.*