B-Plan 10-87 „Hiltrudstraße“: Öffentliche Beteiligung für neues Wohngebiet in Biesdorf
Pressemitteilung vom 05.08.2026
In Marzahn-Hellersdorf im Ortsteil Biesdorf ist die Entwicklung eines neuen allgemeinen Wohngebietes geplant. Dafür liegt ein Entwurf zum Bebauungsplan 10-87 „Hiltrudstraße“ vor. Vom 10. August bis 9. September 2026 kann die Öffentlichkeit die Unterlagen einsehen und eigene Stellungnahmen abgeben. Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Hiltrudstraße, dem Blumberger Damm und der Cecilienstraße. Die Veröffentlichung umfasst neben dem Bebauungsplan und dessen Begründung den Umweltbericht, die Fachgutachten sowie bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen.
Die Planungsunterlagen lassen sich ab dem 10. August digital sowie auf der Plattform www.mein.berlin.de abrufen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch über die Beteiligungsplattform oder per E-Mail übermittelt werden.
Zusätzlich liegen die Dokumente öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist im Stadtentwicklungsamt in der Premnitzer Straße 4, 12681 Berlin (Raum 509) möglich. Geöffnet ist es montags bis mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr; weitere Zeiten lassen sich unter der Telefonnummer 030 90293-5113 oder per E-Mail vereinbaren. Auch Stellungnahmen nimmt das Stadtentwicklungsamt schriftlich vor Ort oder per Post entgegen. Ohne zeitliche Einschränkung liegt das Material zudem in der Wache des Polizeiabschnitts 32 in der Cecilienstraße 92 (12683 Berlin) aus.
Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB). Das Amt wägt alle fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab; nicht fristgerecht eingereichte Hinweise können unberücksichtigt bleiben. Das Verfahren beinhaltet nach § 2 Abs. 4 BauGB auch eine Umweltprüfung. Die formelle Bekanntmachung zu diesem Verfahren erscheint am 7. August 2026 im Amtsblatt für Berlin. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG-BauGB); bei anonymen Eingaben wird kein Prüfergebnis mitgeteilt.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Pressestelle