Baustelle und absolutes Halteverbot in Gleiwitzer Straße

Pressemitteilung vom 11.04.2025

Ab Montag, den 28. April 2025, ist ein Teil der Gleiwitzer Straße in Biesdorf für den Autoverkehr gesperrt. Außerdem besteht dann ein Park- und absolutes Halteverbot, laut StVO „Haltverbot“ genannt.

Die Maßnahmen betreffen den Bereich der Gleiwitzer Straße zwischen der Dornacher Straße und Grabensprung. Zu den anliegenden Hausgrundstücken führen weiterhin unbefestigte Seitenstreifen.

Grund sind Bauarbeiten an der Fahrbahn. Sie erhält einen neuen Asphalt. Der alte war wegen vorhergehender Eingriffe aufgerissen und nur provisorisch geschlossen worden.

Die geplanten Bauarbeiten wirken sich auch auf die Alfelder Straße aus, die parallel zur Gleiwitzer Straße verläuft. Dorthin lenkt die BVG den Busverkehr der Linie 190 um. Die Haltestation für die Buslinie befindet sich eigentlich in der Gleiwitzer Straße auf Höhe der Köpenicker Straße, erhält aber eine Ersatzstation in der Alfelder Straße.

Zwischen dem Abschnitt Köpenicker Straße und Grabensprung dürfen in dieser Zeit auch in der Alfelder Straße keine Autos halten und parken. Das soll sicherstellen, dass der Bus störungsfrei durch die Straße fahren kann.

Alle Maßnahmen sind bis Montag, den 12. Mai 2025, geplant.

Anwohnende des Gebiets erhalten Auskunft von der zuständigen Baufirma und der BVG.

  • Baustellen- und Halteverbotsschild

    Baustellen- und Halteverbotsschild

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