Das Stadtentwicklungsamt zieht um
Pressemitteilung vom 13.03.2025
Das Rathaus Marzahn (Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin) wurde nach den Entwürfen der Architekten Wolf Rüdiger Eisentraut, Karla Bock und Bernd Walther innerhalb von zwei Jahren gebaut, 1988 fertig- und 2008 unter Denkmalschutz gestellt. Nun ist es Zeit, den anspruchsvollen Bau umfassend zu sanieren. Die bevorstehenden Arbeiten machen einen Umzug des Stadtentwicklungsamtes nötig, das in seinen neuen Standort (Premnitzer Straße 4, 12681 Berlin) wechseln wird.
Der Umzug des Fachbereichs Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz (BWA UD), des Fachbereichs Stadtplanung und der Arbeitsgruppe Städtebauförderung werden zwischen Dienstag, dem 1. April 2025, und Mittwoch, den 9. April 2025, stattfinden. In diesem Zeitraum werden die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Heike Wessoly, und ihre Mitarbeitenden an den neuen Standort wechseln.
In einem zweiten Schritt wird der Fachbereich Vermessung im Zeitraum Mai bis Juni 2025 an den Standort Premnitzer Straße 11/13 umziehen. Im Rahmen dessen wird es zu zeitweisen Einschränkungen des Dienstbetriebs kommen. Die Kolleginnen und Kollegen des Stadtentwicklungsamtes sind um eine schnellstmögliche Wiederherstellung des Regelbetriebs bemüht. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bauanträge und Akteneinsicht Vom 31. März 2025 bis 9. April 2025 ist im Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz (FB BWA UD) keine Annahme von Bauanträgen und Post sowie Akteneinsicht möglich. Für den Zeitraum vom 17. März 2025 bis 17. April 2025 kann eine fristgerechte Bearbeitung von Anträgen nicht sichergestellt werden. Aus diesem Grund wird darum gebeten,- Anträge erst ab dem 21.04.2025 einzureichen oder
- den Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz schriftlich von sämtlichen Fristen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zu entbinden, einschließlich des Verzichts auf Inanspruchnahme des § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Eine fach- und sachgerechte Bearbeitung der Anträge kann ohne Fristverzicht in diesem Zeitraum durch das Stadtentwicklungsamt nicht sichergestellt werden. Dies ist zielführend, um unnötige aufwändige Doppelarbeit und mögliche rechtswidrige Fiktionen zu vermeiden.
Grundstücksnummerierung, Wertermittlung, Durchsetzung der Gebäudevermessungspflicht
Aufgrund des Umzugs kommt es auch im Fachbereich Vermessung zu Einschränkungen und längeren Bearbeitungszeiten bei der Grundstücksnummerierung, bei der Wertermittlung sowie bei der Durchsetzung der Gebäudevermessungspflicht.
Die Bürgersprechstunden am 01.04. und 08.04.2025 entfallen im gesamten Stadtentwicklungsamt.
Postanschrift
12591 Berlin