Sondereinsatz zum Schutz von Beschäftigten des Einzelhandels

Pressemitteilung vom 13.03.2025

Das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf führte am Frauentag, den 8. März 2025, im Rahmen eines Sondereinsatzes Kontrollen in mehreren Geschäften des Einzelhandels durch. Dabei wurden sogenannte „Späti’s“ im gesamten Bezirk auf die Einhaltung der Schließzeit an einem Feiertag kontrolliert.

Insgesamt 18 Gewerbeobjekte wurden aufgesucht, von denen sich 16 an die vorgegebene Schließzeit hielten. Zwei Gewerbebetriebe waren bei erheblichem Kundenverkehr geöffnet. Sie wurden aufgefordert, ihren Geschäftsbetrieb sofort einzustellen und das Ladengeschäft zu schließen.

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das für Verkaufsstellen des Einzelhandels gilt, berücksichtigt einerseits die Interessen der Ladeninhaber und andererseits die Bedürfnisse von Verbrauchern. An gesetzlichen Feiertagen sieht es eine Schließzeit vor, um u.a. die Rechte von Beschäftigten zu respektieren.

Bezirksbürgermeisterin Frau Zivkovic: „Eine Aufgabe unseres Ordnungsamtes ist es, die Einhaltung der Vorschriften des Berliner Ladenöffnungsgesetzes zu kontrollieren. Arbeitnehmerinnen und -nehmer sollen vor rechtlich nicht genehmigten Arbeitszeiten geschützt werden. Mit unseren Kontrollen setzen wir diesen Schutz auf der Grundlage des Berliner Ladenöffnungsgesetzes aktiv durch.“