Reguläre Sprechstunde im Amt für Soziales unter 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher

Pressemitteilung vom 13.12.2021

Ab sofort findet im Amt für Soziales die reguläre Sprechstunde unter der 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher statt. Zusätzlich zur unverändert geltenden Maskenpflicht sind alle verpflichtet, beim Betreten des Amtes einen entsprechenden Nachweis vorzulegen: Zutritt erhalten ausschließlich Genesene, vollständig Geimpfte, sowie Personen mit tagesaktuellem Test. Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Vorlage eines negativen Tests ist auch für Personen erforderlich, die aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske befreit sind. Darüber müssen Kundinnen und Kunden die gängigen Hygienevorschriften, Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln einhalten.
Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen können, werden im Eingangsfoyer im Rahmen einer Notversorgung bedient. Selbstverständlich führt ein fehlender Nachweis nicht zum Leistungsausschluss für Anspruchsberechtigte.