Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für die Walter-Felsenstein-Straße
Pressemitteilung vom 31.07.2020
Auf Grund von Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, ob die Walter-Felsenstein-Straße für Radfahrende auch entgegen der Einbahnstraßenregelung genutzt werden darf, hat das Straßen- und Grünflächenamt die Einbahnstraßenregelung hinterfragt und den begründenden gesonderten Einzelfall nicht festgestellt.
Die Walter-Felsenstein-Straße ähnelt anderen Wohngebietsstraßen in Fahrbahnbreite und Straßenverlauf, die nicht Einbahnstraßen sind. Aus diesem Grund wurde die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Auch für Radfahrende ist damit die Nutzung der Walter-Felsenstein-Straße in beiden Richtungen möglich.
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