Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für die Walter-Felsenstein-Straße

Pressemitteilung vom 31.07.2020

Auf Grund von Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, ob die Walter-Felsenstein-Straße für Radfahrende auch entgegen der Einbahnstraßenregelung genutzt werden darf, hat das Straßen- und Grünflächenamt die Einbahnstraßenregelung hinterfragt und den begründenden gesonderten Einzelfall nicht festgestellt.

Die Walter-Felsenstein-Straße ähnelt anderen Wohngebietsstraßen in Fahrbahnbreite und Straßenverlauf, die nicht Einbahnstraßen sind. Aus diesem Grund wurde die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Auch für Radfahrende ist damit die Nutzung der Walter-Felsenstein-Straße in beiden Richtungen möglich.