Antwort der Bezirksbürgermeisterin auf Anfragen zur Bebauung in der Bisamstraße

Pressemitteilung vom 10.07.2020

Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle hat in der letzten Zeit zahlreiche Schreiben erhalten, die sich auf die geplante Wohnbebauung der Bisamstraße in Mahlsdorf bezogen. Um allen Anwohnerinnen und Anwohnern die gleichen Informationen – soweit sie dem Bezirksamt bekannt sind – zur Verfügung zu stellen, veröffentlicht sie das untenstehende Antwortschreiben:

„Die in Rede stehende Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans XXIII-15b-1. Der ursprüngliche Bebauungsplan XXIII-15b ging vorrangig von Geschosswohnungsbau aus und wurde vor dieser Legislaturperiode geändert, nachdem unter Berücksichtigung der damaligen Bevölkerungsprognose entlang der Landsberger Straße nicht mit der Umsetzung des ursprünglich geplanten Geschosswohnungsbaus zu rechnen war.
Nach Änderung des Bebauungsplanes XXIII-15b-1 in der letzten Legislaturperiode ist unstrittig, dass der rechtskräftige Bebauungsplan für die in Rede stehenden Flächen die planungs-rechtliche Grundlage von geplanten Vorhaben bildet. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht vorgesehen. Das Bezirksamt hat wiederholt in Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) deutlich gemacht, dass eine Verdichtung insbesondere unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Infrastruktureinrichtung und hinsichtlich der für die Errichtung weiterer Infrastruktur vorhandenen Flächen nicht in Betracht kommt. Auch die Inanspruchnahme der Freiflächen, die Bestandteile übergeordneter Grünverbindungen sind und einen erheblichen Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff in die Natur und Landschaft darstellen, stellt kein Potential für eine Verdichtung dar. Dieser Argumentation ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gefolgt.

Ich darf aus einem Antwortschreiben der Senatsverwaltung zum Sachstand der Gespräche mit dem Flächeneigentümer degewo AG zitieren:
‚Auf Grundlage der bisherigen Abstimmungen zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf hat die degewo AG im Frühjahr 2020 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreitet, dem unser Haus im Grundsatz zugestimmt hat. Demnach sollen für die noch unbebauten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans XXIII-15b-1 neben Einfamilien- nach Möglichkeit auch Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Diesen Überlegungen liegt eine Mischung aus Geschosswohnungsbau im Eigentum der degewo AG, eine Vergabe von Erbbaurechten für einzelne Grundstücke sowie eine angestrebte Beteiligung von Genossenschaften zu Grunde.
Grundlage der städtebaulichen Entwicklung bleibt der festgesetzte Bebauungsplan. Die von Mario Czaja (MdA) behauptete „massivere“ Verdichtung entspricht mithin nicht den Tatsachen. Da vor dem Hintergrund der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin eine Vermarktung an Dritte nicht mehr gegeben ist, ist für einen Teil der Grundstücke die Vergabe von Erbbaurechten vorgesehen. Die Machbarkeit der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auf einem Teil der Grundstücke wird durch die degewo AG und – aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung – auch durch die Medienträger noch vertieft geprüft.‘
Ich werde mich dafür einsetzen, dass nach Abschluss der Prüfungen und einer Entscheidung zwischen SenStadtWohn und der degewo AG eine entsprechende Information an Sie und die Anwohnerinnen und Anwohner erfolgen wird.

Nachvollziehbar sind Ihre Bedenken hinsichtlich der notwendigen Infrastruktur. Da aber die Festsetzungen des B-Planes nicht geändert werden und diese die Grundlage der Ermittlung der notwendigen Einrichtungen bildet, wird aus planungsrechtlicher Sicht kein zusätzlicher Bedarf erzeugt. Die degewo AG ist an der Umsetzung von Infrastruktureinrichtungen als Folge der Baumaßnahmen beteiligt. Der Umfang ist in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Die Maßnahmen beinhalten neben der Erschließung des Gebietes auch die bereits erfolgte Errichtung einer Kita, die Bereitstellung öffentlicher Grünflächen und Fläche für einen Schulneubau sowie die finanzielle Beteiligung am Schulneubau. Dieser wurde im Frühjahr durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses finanziell abgesichert und wird derzeit planerisch vorbereitet. Noch in der letzten Legislaturperiode waren die damals fachlich zuständigen Bezirksstadträte der Auffassung, dass an diesem Standort kein Schulneubau notwendig ist. Das konnten wir inzwischen korrigieren und den Neubau auf dem Weg bringen.
Über die notwendige Sanierung und die Errichtung von Fußwegen in der Landsberger Straße bedarf es noch einer Abstimmung im Bezirksamt. Auch darüber wird das Bezirksamt zu gegebener Zeit informieren.
Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Herbst dazu eine Informationsveranstaltung durchführen werden, wenn es keine weiteren Einschränkungen wegen der derzeitigen Pandemie mehr gibt.“