Ladenöffnungszeiten für Spätverkaufsstellen
Pressemitteilung vom 07.05.2020
Die Ausnahmen zur Ladenöffnung für sogenannte „Spätis“ zum Verkauf notwendiger Waren des täglichen Verbrauchs zur Versorgung der Bevölkerung auch an Sonntagen endete bereits zum 19. April 2020. Die im Rahmen der Corona-Pandemie gefasste Allgemeinverfügung, welches die Rechtsgrundlage hierfür bot, wurde nicht verlängert. Demnach gilt auch für „Spätis“ und andere Verkaufsstellen wie bisher das Sonn- und Feiertagsschließungsgebot – mit Ausnahme an verkaufsoffenen Sonntagen oder bei besonderen Verkaufsstellen, bspw. Apotheken, Tankstellen, Zeitungen/Zeitschriften, Bäcker und weitere gemäß §§ 4 und 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG).
Diese besonderen Verkaufsstellen (gem. §§ 4 und 5 BerlLadÖffG) dürfen ausschließlich nur die im Gesetz genannten Warengruppen anbieten. Das Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung trifft demnach auch für Verkaufsstellen zu, deren Warensortiment über die zulässigen Warengruppen hinausgeht oder wenn Waren allein für den Sonntag herausgenommen werden, um von der Ausnahme Gebrauch zu machen.
Für die anstehenden Feiertage gilt demnach (vorbehaltlich ggf. abweichender Bestimmungen durch die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) die auf dem Beigefügten PDF aufgelisteten Regelungen!
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PDF Ladenöffnungszeiten für Spätverkaufsstellen
PDF-Dokument (99.4 kB)
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